Hartz 4 . Konto gehört nicht mir und Kontoauszüge sind nicht einholbar?

6 Antworten

Nach 9 Jahren Arbeit sollte dir erst mal 1 Jahr ( 360 Tage ) Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) zustehen und dazu brauchst du keine Kontoauszüge !

Wie kommst du denn dann an dein Geld ?

Du hast jetzt Zeit dir ein eigenes Konto anzuschaffen,dass hätte ich an deiner Stelle von Anfang an gemacht.

Sollte dein ALG - 1 nicht ausreichen,dann käme hier vorrangig Wohngeld in Betracht,dazu musst du aber schon Mieter / Eigentümer von selber bewohnten Wohnraum sein,auch hier musst du dann Kontoauszüge vorlegen.

Du kommst also weder beim Wohngeld,noch bei einer Aufstockung durch das Jobcenter um die Vorlage der Kontoauszüge herum,wie du daran kommst wird dann dein Problem sein.

gnarr  29.07.2016, 11:04

wenn er aber keine konten hat, kann er keine kontoauszüge vorlegen. also ist es nicht sein problem, sondern das der behörde, die sache so zu handeln wie sie ist.

isomatte  29.07.2016, 11:15
@gnarr

Da liegst du aber ganz falsch !

Dem Jobcenter ist es hier egal ob er ein eigenes Konto hatte oder nicht,in der Regel werden bei der Antragstellung Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung verlangt und wenn er diese nicht beibringen kann,egal aus welchen Gründen auch immer,dann hat nur einer Pech und das ist er.

Denn solange er der Mitwirkungspflicht nicht nachkommt,wird der Antrag nicht bearbeit und das er nach 9 Jahren Arbeit kein Konto hatte glaubt ihn keiner,denn den Lohn wird er ja nicht bar bekommen haben,denn auch alle weiteren Verpflichtungen gehen ja in der Regel vom Konto ab.

du warst 9 jahre arbeiten. bevor du alg2 bekommst hast du erstmal anspruch auf alg1. in der zwischenzeit eröffnest du ein konto auf deinen namen. anspruch auf seine kontoauszüge hast du natürlich nicht. es ist sein konto und sind seine auszüge. warum machst du solchen blödsinn?

für alg1 spielt dein vermögen keine rolle. also regel deine angelegenheiten für dich selbst.

wenn du aufstockend alg2 bekommst, musst du nachweisen wo dein gehalt eingegangen ist und was mit dem geld passiert ist. auch wenn du wohngeld beantragen willst, musst du das tun. nimm dein geld und bring es auf dein konto, welches du noch heute eröffnen solltest.

Wieso hast du denn Lohn auf das Konto deines Kumpels überweisen lassen, ohne selbst eine Vollmacht zu haben?
Das ist etwas suspekt...
Aber gut, du musst sehen, dass du irgendwie an die Auszüge und an das Geld ja auch ran kommst. Für ALG 2 wirst du diese Angaben machen müssen und die werden überprüft werden. Das gehört zu deiner Mitwirkungspflicht, sonst gibt es kein Geld.

Hast du keine Vollmacht für das Konto gehabt? Da muss du wohl mal mit deinem Freund sprechen , das er das raus gibt. Sonst Anwälte oder vielleicht reicht auch die Lohnabrechnung. 

Yingfei  25.07.2016, 00:57

Das wird nicht reichen, weil man sehen will, ob noch weitere Einnahmen hinzu kommen und wieviel Geld generell noch zur Verfügung steht.

gnarr  29.07.2016, 11:01
@Yingfei

na garkeines, du hast kein konto, somit auch kein geld. dir steht zur verfügung, was auf deinem konto ist. von deinem kumpel wirst du wohl nix bekommen. oder du nimmst was dir gehört im einvernehmen mit dem ex-freund. wenn er dir keine vollmachten mehr gewährt, hast du garnix mehr. du kannst nicht beweisen was von seinem das deine ist.

Wenn du 9Jahre auf Steuerkarte gearbeitet hast, bekommst du Arbeitslosengeld und kein Hartz4. Für ALG1 brauchst du keine Kontoauszüge nur ein eigenes Konto.

negiie 
Fragesteller
 25.07.2016, 00:38

Jap 720 Euro alg1 . Reicht leider nicht um Miete etc zu bezahlen somit alg2 

isomatte  25.07.2016, 09:08
@negiie

Was zahlst du denn an Warmmiete ?

gnarr  29.07.2016, 10:59
@negiie

dann musst du denen erklären das du kein konto hast. auf die auszüge deines kumpels hast du keinen anspruch, es ist sein konto.

isomatte  29.07.2016, 11:24
@gnarr

Er muss doch aber Zugriff auf das Konto gehabt haben,denn sonst wäre er immer vom Wohlgefallen des Freundes abhängig gewesen, um an sein Geld zu kommen und das er dieses Konto jetzt nicht mehr hat interessiert das Jobcenter nicht !

Wenn das ganze nicht schon länger als 3 Monate her ist,dann kann das Jobcenter auf Nachweise bestehen,wie er da ran kommt interessiert das Jobcenter nicht.

Außerdem würde er hier eh vorrangig Anspruch auf andere Sozialleistungen ( Wohngeld ) geltend machen müssen,aber auch da werden Nachweise über Einkommen / Vermögen verlangt und wie man da ran kommt interessiert auch hier nicht,dann muss er sich mit dem Freund einig werden.