Handyvertrag gekündigt - Rufnummermitnahme zum neuen erst bei Ablauf des Alten?

3 Antworten

Du kannst den neuen Vertrag schon vorher abschließen, zahlst aber bis zum Ende den alten Vertrags beide Grundgebühren.

Ob sich das aufgrund einer Aktion des neuen Anbieters dann lohnt, ist ein Rechenexemple. Dafür kannst Du natürlich auch so lange beide Verträge nutzen, den neuen allerdings nur mit "fremder" Rufnummer. Im Hinblick auf eventuell bessere Konditionen (Datenvolumen etc.) kann sich das schon lohnen, insbesondere bei Dual-SIM-Geräten.

Ohne Aktion würde ich die Überschneidung möglichst kurz ansetzen, kommt natürlich auch darauf an, wie der Vertrag bezogen wird, d.h. wie schnell eine Freischaltung erfolgt.

Du kannst schon vor Ablauf des Vertrages deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Für die Restlaufzeit bekommst du dann eine andere Rufnummer zugeteilt. Es reicht ein Anruf zur Hotline des abgebenden Anbieters.

Die Rufnummerübernahme erfolgt erst nach Ablauf des alten Vertrags, vorher bekommst du von der Telekom eine separate und vorläufige Nummer. Die Rufnummerübernahme muss nicht zwingend an dem Tag erfolgen, wo der alte Vertrag ausläuft, es kann auch etwas später sein, aber du wirst schon im Vorfeld per SMS vom neuen Anbieter informiert, wann der Wechsel ist. Wichtig ist, dass die Rufnummermitnahme beim neuen Anbieter rechtzeitig beantragt wird, die Telekom setzt sich dann mit deinem alten Anbieter in Verbindung wegen der Rufnummermitnahme. Daher sollte das auch mit der Anschlussgebührbefreiung beim Telekomtarif gehen, aber da kannst du dich ja zur Sicherheit nochmal bei der Telekom telefonisch erkundigen oder direkt in einem Telekom-Laden nachfragen.