Handy Garantie Gewährleistung?
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem.
unzwar habe ich über einen Händler also in einem Handyladen ein neues IPhone 14 Pro gekauft was eingeschweißt war.
Als ich das Gerät auspackte musste ich direkt feststellen das sich dort ein tiefer Kratzer zwischen Display und Rand sich befindet. Ich rief sofort den Händler an um ihn das mitzuteilen. Er meinte er könne nichts machen und ich solle mich an Apple wenden.
Ich habe direkt danach mit Apple telefoniert die können da ebenfalls nichts machen da es vom Händler ausgetauscht werden muss. Also rief ich wieder den Händler an und sagte mir ich solle zu Apple weil auf der Rechnung steht : Kein Rückgaberecht. Bei Mängel oder sonstiges am Gerät müsse man sich an Apple wenden.
Apple sagt mir : Die können keinen Reparatur Auftrag in so einem Fall erstellen und auch nicht austauschen. Schickte mich wieder zum Händler.
Ich weiß nicht wie die gesetzliche Lage in so einem Fall ist und was ich jetzt tun kann.
2 Antworten
Du hast eine gesetzliche Gewährleistung auf das Handy und die kann der Händler nicht ausschließen. Das hat auch nichts mit dem Rückgaberecht zu tun denn du willst es ja nicht zurückgeben sondern nur repariert haben. Der Händler muss es zur Reparatur einschicken.
Habe ich eben angesprochen beim Händler. Er könne nichts machen. Da das Gerät nagelneu war und für Schäden oder sonst was Apple dafür Zuständig ist. Er meinte es wäre ein produktionsfehler.
Der Händler ist trotzdem dafür zuständig, der muss es bei Apple einschicken lassen. Ob du ein neues bekommst glaube ich nicht, da es erst immer 2 Reparaturversuche gibt
Lass Dich nicht veräpplen.
Neues Gerät >>> der Händler hat die Gewährleistungspflicht, nicht der Hersteller.
Was der Händler jetzt macht ist (zunächst) sein Ding:
- Reparatur
- Umtausch gegen anderes gleiches Gerät
- Geldrückgabe 100%
Alles sein Problem.
Er könnte Dir auch ein Angebot machen, z.B. ein Iphone 13 pro plus 500€ Geldrückgabe. Das musst Du aber nicht akzeptieren.
Sage dem Händler er möge sich an die Gewährleistung erinnern, sonst gehst Du zur Verbraucherschutzzentrale (oder Anwalt).
Ich will es eigentlich auch nicht reparieren sondern es gerne umtauschen.