Handwerkerpfusch - welche Rechte als Mieter?

3 Antworten

Den Vermieter zur Mängelbeseitigung auffordern, wobei für Dich als Mangel nur gelten kann, was tatsächlich Dein Befinden beeinträchtigt. Schlecht gestrichene Fensterrahmen allein beeinträchtigen Dich nicht. Aber Lack auf Glas und Griffen braucht ein Mieter nicht hinzunehmen.

Wenn der Vermieter einen Meister beauftragt hat, dann muss dieser auch ausbessern und säubern und da könnte es schon sein, dass es etwas dauert, bis sich der Mann wieder her bemüht und der Vermieter kann ihn auch nicht her tragen. Vermutlich wird der Vermieter, wenn er es weiß, die Rechnung nicht oder nur teilweise bezahlen. Das ist das einzige, was er in der Hand hat.

War es aber nicht offiziell, muss sich der Vermieter selbst kümmern.

Viele Rechte hast Du allerdings nicht, da das Wohnen an sich nicht beeinträchtigt ist. Eine Mietminderung kann, wenn überhaupt, nur sehr gering ausfallen.

Ich würde dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Behebung der Mängel setzen und ihn gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass Sie ansonsten einen Handwerker beauftragen werden, welcher dann auf Kosten des Vermieters die Mängel behebt. Gleichzeitig sollten Sie den Vermieter darauf hinweisen, dass Sie einen Mietminderungsanspruch haben und demzufolge ab sofort die Miete nur noch "unter Vorbehalt" zahlen werden. Bevor Sie aber tatsächlich einen Handwerker beauftragen sollten Sie sich entweder beim Mieterbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen, damit Sie auch formal rechtlich die richtigen Schritte gehen.

bwhoch2  11.10.2013, 10:24

Schon aufgrund des letzten Satzes hättest Du Dir die Antwort eigentlich sparen können, denn sie ist schlicht falsch. Besseren Rat gäbe es wohl tatsächlich bei den von Dir genannten Stellen.

Beauftragt der Mieter einen Handwerker zur Ausbesserung, bleibt er garantiert auf den Kosten sitzen, denn zunächst einmal muss man dem anderen Meister die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Kann er nicht mehr nachbessern, weil schon ein anderer "mitgewirkt" hat, wird der Vermieter mit Recht nicht bereit sein, die Handwerkerrechnung, die an den Mieter gerichtet ist, zu übernehmen.

Hier kommt es darauf an, wer den Auftrag erteilt hat, du als Mieter, oder hat der Vermieter den Handwerker beauftragt?

Ich würde dem Mieterschutzverein beitreten und mir dort Rat holen.

Gruss Solete

Soria27 
Fragesteller
 10.10.2013, 15:43

Der Vermieter hat den befreundeten Handwerker beauftragt.

albatros  11.10.2013, 00:46
@Soria27

Da müsste der Vermieter vom Handwerker die Sache in Ordnung bringen lassen (auf dessen Kosten, offensichtlich wurde gepfuscht). Hat der Handwerker schwarz gearbeitet, verlöre lt. Rechtsprechung der Vermieter seinen Anspruch auf Nachbesserung. Er müsste dann auf seine Kosten (des Vermieters ...) die Nachbesserung veranlassen.

Soria27 
Fragesteller
 11.10.2013, 11:18
@albatros

Danke für die Antworten. Das Problem ist, dass sich meiner Meinung nach der Pfusch auf die ganze Ausführung der Arbeiten bezieht. Das Übermalen von Plastikteilen, Gummis und Scheiben, ist ein Nebeneffekt. Die Fenster sind einfach nicht fachgerecht gestrichen und ausgebessert worden. Es ist komplett anderer Lack benutzt worden als vorher - und der ist auch auf Flächen aufgetragen worden, die gar nicht abgeschliffen wurden. Der vorherige Lack hat den neuen Lack nicht richtig angenommen das sieht einfach komplett dilettantisch aus. Als ob hier ein Kindergarten einen Projekttag veranstaltet hätte. Eigentlich müssten die Fenster komplett abgeschliffen werden und dann komplett neu gestrichen werden. Das bedeutet natürlich viel Arbeit - der Pfuscher war nach nicht mal zwei Tagen mit sechs Fenstern fertig....