Handlungsfreiheit vs. Willensfreiheit

5 Antworten

muß zugeben, das ich Schwierigkeiten hab, deine Frage zu beantworten;)

Meine Meinung ist: Handlungsfreiheit setzt Willensfreiheit voraus! Würde ich nicht wollen, das ich handle und es trotzdem tun müßte, dann wär es keine Handlungsfreiheit! Würde ich handeln ohne es zu wollen, dann wär es keine Willensfreiheit! Soweit so gut. Also: Meine Handlungsfreiheit wird mit Sicherheit beschränkt sein( die physikalischen Gesetze verbieten es) Das ist Fakt und da kann mir meine Willensfreiheit auch nicht weiterhelfen!

Aber: Willensfreiheit bedeutet doch: Ich kann a l l e s wollen! Meine Willensfreiheit kann mir keiner nehmen!

Beispiel: Ein Kind baut einen Turm aus Bauklötzen. Es hat den Willen ihn soweit zu bauen bis er in den Himmel reicht. (Das ist die Willensfreiheit).

Das Kind weiß nicht, das das unmöglich ist, aber es baut immer weiter ( Das ist die Handlungsfreiheit)

Der Turm wird irgendwann mal einstürzen....

Klingt einleuchtend, oder??

Was aber, wenn die Tat dem Willen voraus war? (Hab nen Bauklotz hingelegt, tu noch einen drauf und noch einen......Irgendwann stürzt dann das Gebilde ein, aber das macht nix, denn ich w o l l t e ja gar nichts bauen)

Na, ich weiß es auch nicht so genau!?!

Wollen würdest du ja,aber deine Handlungsfreiheit ist dank der Schwerkraft eingeschränkt..

novemberschnee 
Fragesteller
 10.10.2011, 21:19

Die Sache ist aber die, dass man die Begriffe "Handlungsfreiheit" und "Willensfreiheit" nicht so umgangssprachlich auffassen darf. Es gibt dafür philosophische Definitionen, aber so ganz blicke ich da, wie gesagt, noch nicht durch. Ich hätte eben gern mal eine Expertenmeinung gehört. :)

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novemberschnee 
Fragesteller
 10.10.2011, 22:08

Oder anders gefragt, kann dann die Willensfreiheit überhaupt eingeschränkt sein? Wollen kann ich schließlich alles.

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paula2005  10.10.2011, 22:37
@novemberschnee

Nee,die Willensfreiheit kann in Bezug auf Bedrohung eingeschränkt werden..Wenn du zum Beispiel was machen sollst,es aber nicht willst,und es doch machst,weil Frau und Kind sonst wat passiert..Also auf erpresserischer Weise,vielleicht..

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Albrecht  11.10.2011, 01:45
@paula2005

Eine Bedrohung ist eine Einschränkung der Handlungsfreiheit, nicht der Willensfreiheit. Eine Person verliert nicht die grundlegende Fähigkeit zur Entscheidung mit einer Wahl zwischen Alternativen. Eine Person ist einer massiven Beeinflussung ausgesetzt. Sie trifft aber die Wahl, auf die Erpressung einzugehen oder nicht. Die äußeren Bedingungen führen zu einer unangenehmen Alternative.

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Du kannst viel wollen - es fragt sich immer...

  • ob das sinnvoll ist - wenn man die Folgen bedenkt
  • ob das moralisch annehmbar ist - also ethisch einwandfrei
  • ob das machbar ist - hast Du die Möglichkeit dazu?

"Ich will aber" sagen kleine Kinder, die nicht in der Lage sind, diese Fragen zu bedenken - oder unausgegorene Zeitgenossen, die nie Grenzen gesetzt bekamen.

  • Die Willensfreiheit sollte man also an Sinn und Moral messen
  • und die Handlungsfreiheit an der Machbarkeit.

Andrerseits inspiriert das Wollen auch den Erfindergeist...

Der Antwort von Albrecht ist eigentlich nichts hinzu zu fügen, aber, um es noch einmal etwas anders zu beleuchten, doch noch ein paar kurze Worte.

Die Existenz von Willensfreiheit ist eine absolute Frage. Nimmt man dabei die Existenz von Willensfreiheit an, so handelt es sich dabei um einen inneren/psychischen Prozess, in den nichts äußeres/physisches mehr unmittelbar eingreifen kann. Also kann die Willensfreiheit -sofern vorhanden- nicht mehr eingeschränkt werden.

Die Handlungsfreiheit muss jedoch nicht absolut gegeben sein, da sie physische Prozesse beinhaltet, die durch physische Einwirkungen beschränkt werden können.

Ausschlaggebend für die Willensfreiheit ist, ob eine Person (Trägerin/Träger des Willens) bei der Willensbildung frei ist.

Die Existenz der Willensfreiheit ist eine Frage, die zwischen verschiedenen Standpunkten stark umstritten ist. Das innere Erleben, die Empfindung, bei der Entscheidung frei eine Wahl zu treffen, ist zwar alleingenommen kein strikter Beweis, aber zumindest ein starkes Argument für die Existenz von Willensfreiheit ist, weil auch bei Vertretern eines Determinismus das subjektive Erleben nicht als durchschaute Täuschung verschwindet. Dies erzeugt eine intuitive Hinneigung zur Annahme einer freien Willensbildung. Einwände sind dann zu erörtern.

Eine grundlegende Unterscheidung zwischen Handlungsfreiheit und Willensfreiheit ist üblich wobei es in den Feinheiten auch Unterschiede im Begriffsverständnis möglich sind.

Handlungsfreiheit heißt, tun zu können, was man will. Sie kann in einem unterschiedlichen Grad vorhanden sein, je nachdem wieviel Spielraum (gegenüber äußeren Hindernissen und Einschränkungen) besteht. Personen sind Urheber des Geschehens. Gegensatz von Handlungsfreiheit ist Zwang und Fremdbestimmung.

Willensfreiheit bedeutet, in seinen Entscheidungen selbst frei zu sein (Selbstbestimmung). Einflüsse kann es zwar geben, aber es gibt eine echte Wahl zwischen Alternativen und die Personen sind in ihrem Willen dabei selbstbestimmt (ihr Denken nach den eigenen Urteilskriterien entscheidet und die Personen sind dabei nicht alternativlos festgelegt, sondern sie hätten auch eine andere Entscheidung treffen können, wenn sie anders gedacht hätten).

Ein Begriffsverständnis von Handlung in gängigen Handlungsbeschreibungen (z. B. „Das hättest du nicht tun sollen“, was voraussetzt, es wäre auch möglich gewesen, dies nicht zu tun - sonst wären alle Vorhaltungen und Vorwürfe gegenstandslos) hält implizit eine Freiheitsannahme, nämlich einer Fähigkeit des So-oder-Anderskönnens.

Bei dem Heben der Hand (das für sich genommen kein Beispiel für eine bedeutsame Handlung ist) sind die Gewichtspunkte der Handlungs- und der Willensfreiheit richtig ausgeführt. Die Auffassung ist richtig, insofern die Person (bei dem „ich entscheide“) tatsächlich sich dafür oder dagegen entscheiden konnte, je nachdem wie ihr eigenes Denken urteilte.

Äußere Hindernisse und Einschränkungen sind Begrenzungen der Handlungsfreiheit, nicht dagegen der Willensfreiheit. Das Wollen kann sich z. B. zu einem Versuch, an der Decke zu laufen oder durch eine massive Wand zu laufen entschließen. Irrtümer oder Nichtbeachtung über das Ausmaß der Handlungsmöglichkeiten enden im Scheitern des Versuches, bedeuten aber nicht das Nichtvorhandensein der Fähigkeit, eine Wahl zu treffen.

Radikaler Determinismus argumentiert mit Naturgesetzen auf andere Weise, nämlich mit Behauptungen, eine strikte naturgesetzliche Notwendigkeit setzte sich in den inneren Willensbildungsprozessen durch.

In Büchern zum Thema Willensfreiheit wird die Problematik erläutert und erörtert. Geert Keil, Willensfreiheit. Berlin ; New York : de Gruyter, 2007 (Grundthemen Philosophie), S. 1 - 2: „In der Philosophie werden Willensfreiheit und *Handlungsfreiheit*** unterschieden. Letztere wird gewöhnlich als die Freiheit bestimmt, das zu tun und zu lassen, was man will. Handlungsfreiheit besitzt man, wenn man nicht durch äußeren Zwang gehindert wird, seine Absichten in Taten umzusetzen. Die politischen oder bürgerlichen Freiheiten wie Pressefreiheit, Redefreiheit oder Reisefreiheit sind Unterarten der Handlungsfreiheit. Willensfreiheit ist etwas anderes. Die Fähigkeit, frei seinen Willen zu bilden, frei zu wählen oder frei zu entscheiden, schließt klarerweise nicht die Möglichkeit ein, das Gewählte auch zu tun. Während unsere Handlungsfreiheit durch die jeweiligen tatsächlichen Optionen begrenzt ist, scheint dies für die Willensfreiheit nicht zu gelten. Wer eingesperrt ist, kann viele Dinge nicht tun, die er gern tun würde, aber seine Gedanken sind frei, wie das bekannte Lied sagt, und sein Wahl- und Entscheidungsvermögen ist ebenfalls nicht tangiert. Durch Mauern und Fesseln allein verliert man dieses Vermögen nicht. Auch wer sich über das Ausmaß seiner Handlungsoptionen täuscht, verliert dadurch nicht sein Wahlvermögen. Jemand könnte, so ein Beispiel von John Locke, in seinem Zimmer sitzen und sich dazu entschließen, den Raum durch die Tür zu verlassen. Dass die Tür ohne sein Wissen verschlossen wurde, tut seinem Wahl- und Entscheidungsvermögen keinen Abbruch.“

S. 2: „Wenn Handlungsfreiheit die Freiheit ist, das zu tun und zu lassen, was man will, könnte Willensfreiheit analog die Freiheit sein, zu wollen, was man will. Dies würde bedeuten, dass man auch etwas anderes wollen kann, als man tatsächlich will. Willensfreiheit zu besitzen müsste dann die Fähigkeit einschließen, etwas anderes zu wollen, als man tatsächlich will.“

Albrecht  11.10.2011, 01:35

S. 2 – 3: „Die Rede von der Fähigkeit, seinen eigenen Willen zu wählen, hat durchaus einen vernünftigen Sinn. Allerdings kann es sich dabei nicht um die Fähigkeit handeln, seine gegenwärtigen tatsächlichen Wünsche oder Neigungen anders sein zu lassen, als sie nun einmal sind. Das kann schon deshalb niemand, weil sich Fähigkeiten stets auf die Zukunft richten, nicht auf Gegenwärtiges oder Vergangenes. Niemand kann tatsächlich Vorhandenes anders sein lassen, als es aktuell ist. Dies gilt auch für unsere tatsächlichen Wünsche und Neigungen. Manche davon finden wir in uns vor, ohne sie frei gewählt zu haben; es wäre töricht, dies zu leugnen. Bei der Willensfreiheit muss es um die Frage gehen, was mit diesen vorfindlichen Einstellungen weiter geschieht, insbesondere darum, ob und in welcher Weise sie handlungswirksam werden.

Weniger merkwürdig als die Frage, ob man wollen kann, was man will, klingt die Frage, ob wir frei wählen oder frei entscheiden können. „Willensfreiheit“ wird in der Philosophie weitgehend gleichbedeutend mit „Entscheidungsfreiheit“ und „Wahlfreiheit“ gebraucht. Dies ist ein Indiz dafür, dass es bei der Freiheit des Willens nicht um die erste Regung oder den ersten Impuls geht, sondern um eine spätere Phase der Handlungsvorbereitung, denn Entscheidungen stehen am Ende eines Willensbildungsprozesses, nicht am Anfang. Wie wird aus den Wünschen und Neigungen, die wir in uns finden, eine handlungswirksame Entscheidung? Setzen sich Wünsche und Neigungen gleichsam automatisch in Handlungen um, oder haben wir die Möglichkeit, innezuhalten, sie zu prüfen und uns gegebenenfalls von ihnen zu distanzieren? Entscheiden wir uns, bilden wir aus dunklen Ursprüngen eine handlungswirksame Absicht, oder stoßen uns Absichten und Entscheidungen einfach zu, so wie die ersten Neigungen und Wünsche uns zustoßen? Descartes und Locke haben in der Fähigkeit, innezuhalten und die eigenen Wünsche noch einmal zu prüfen, den wesentlichen Zug der menschlichen Willensfreiheit gesehen. Die Frage nach der Natur dieser Suspensionsfähigkeit steht im Zentrum der Willensfreiheitsdebatte, auch wenn man dies dem Wort „Willensfreiheit“ nicht ansieht.

Wenn es bei der Freiheit des Willens nicht um das Vermögen geht, seine ersten Neigungen oder Regungen zu wählen, sondern darum, was mit diesen Regungen weiter geschieht, erscheint der Vorschlag plausibel, die Bildung des Willens als dasjenige anzusehen, was im Fall der Willensfreiheit „frei“ genannt wird. Neigungen setzen sich nicht allein in die Tat um, zwischen ihnen und Handlungen liegt die Willensbildung, die Entscheidungsfindung, die Formierung einer Absicht. Dieser Prozess kann entweder frei oder unfrei, also gehindert oder ungehindert ablaufen. Willensfreiheit ist entsprechend als „hinderungsfreie Willensbildung“ beschrieben worden.“

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Nuetzer  23.02.2017, 03:37

Ich würd sagen: Willensfreiheit ist der Grad der eigenen Uneingeschränktheit von äußeren Einflüssen auf Verstandes- bzw. kognitiver/normativer Ebene. Handlungsfreiheit ist dann nur noch ein Grad der eigenen Uneingeschränktheit auf materieller/physikalischer/motorischer Ebene.

Ich verstehe es so: nur Willensfreiheit bedeutet, man würde etwas machen, wenn es ginge; kann man ohne Handlungsfreiheit so aber nicht wie gewollt machen. Nur Handlungsfreiheit bedeutet, man würde etwas machen, wenn man es für die Situation passend/sinnvoll für einen fände. Die Handlung kann daher aufgrund Konsequenzen/eigenem Verstand (bzw. Selbstkontrolle)/Ethik/Nachteilen nicht gewollt werden.

Des Weiteren bin ich auf verschiedene fragende Anregungen gekommen.

Kann man nicht auch sagen:

wie die Handlungsfreiheit auf natürliche Weise durch eigene "Unfähigkeit" (bzw. das Nicht-Haben einer beabsichtigten (Handlungs-)Fähigkeit), Motorik (Anatomie), Gesundheit (Physiologie) und Natur (Physik) eingeschränkt wird, wird auch Willensfreiheit beschränkt und zwar durch Psyche (eventuell gesellschaftliche/erzieherische Einflüsse oder neurologische/psychische Gesundheit), Bewusstsein
(bzw. Subjektivität) und eingeschränkten Kognitionen?
Schränkt nicht schon die begrenzte Fantasie/Kreativität/Wissen ein, was der Willensbildung als Entscheidung überhaupt zur Auswahl stehen kann?

Und wie weit ist Handlungsfreiheit von (unbeabsichtigter bzw. "ungewollter") Fehlerhaftigkeit beim gewollt ausgeführten Handeln abgegrenzt? (Z.B. ein Verspieler bei einem Klavierstück. Ein anderes mir bekanntes Beispiel ist, dass ich unbewusst etwas anderes aber Falsches sage, als ich gleichzeitig aber eigentlich richtig denke.)

Wird der Begriff "Handlungsfreiheit" (also exakte Ausführbarkeit von Handlungen entsprechend der Vorstellung) - je nachdem, wie genau und detailierter die selbst gewollten Anforderungen sind - nicht irgendwann bei diesen Überlegungen utopisch (non-existent) oder dass mit steigender Willensfreiheit (bzw. Willens-Bewusstseins) die Handlungsfreiheit irgendwann wieder sinkt (weil man entsprechend dem Willen nicht vollständig agieren kann), obwohl Willensfreiheit nicht auch gleichzeitig einen dem-Willen-entsprechenden Handlungsversuch bei Möglichkeit bedingt? [Was mich ein bisschen an die Heißenbergsche Unschärferelation aus der Quantenmechanik erinnert.] Aus meiner Sicht braucht man aber auch einen gewissen Mindestgrad an Willensfreiheit, um überhaupt handeln zu wollen oder Handlungen zu tun, also um überhaupt Handlungsfreiheit für sich entwickeln zu können.

Im Umkehrschluss gefragt: Wenn bei Annahme von Willensfreiheit kein Handlungsversuch ausgelöst wird (oder gewollt wird) - weil die zur Willensentscheidung gehörige Handlung nicht dem eigenen rationalem Realitätsverständnis entsprechen kann - heißt das, dass es dann auch diese angenommene Willensfreiheit eigentlich nicht geben kann, weil dabei kein Handlungsversuch bedingt wird? [Natürlich für den Fall, dass der Willen sich auf Sachen bezieht, wo ein eigenes Handeln enthalten wäre] (Wie sich zu Beginn dieses Kommentars zeigt: ich geh davon aus. Zumindest verstehe ich den Willen auch als Bestrebtsein für etwas bzw. als Entscheidung, etwas erreichen zu wollen, also das Wollen eines Geschehens.) So wird die Willensfreiheit bei dieser Betrachtung psychisch durch das eigene Realitätsverständnis (bzw. durch eigenen Verstand) eingeschränkt.

Handlungsunfreiheit ohne äußere Hindernisse und Einschränkungen (also bei theoretisch motorischer Machbarkeit und bei möglicher Ausführbarkeit des exakten Willens, wobei die Handlung trotz Willen nur scheinbar zufällig klappt oder nicht) - also bei Handlungsfreiheit-Unreinheiten - kann dann nicht eindeutig einer schwachen Willensfreiheit geschuldet sein, nicht? (Oder vielleicht doch einer ungenügenden Konzentration? Bestimmen Dinge wie die individuelle Konzentrationsfähigkeit und Ausprägung ökonomischer Rationalität (volles Bewusstsein eigener Wahlpräferenzen) die Willensfreiheit?)

Vielleicht ist auch sinnvoll, von absoluter, weitgehender oder teilweiser Willens-/Handlungsfreiheit zu sprechen.

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Nuetzer  23.02.2017, 03:54
@Nuetzer

Ja klar, ist übrigens nur eigene Interpretation und dürfte gängiger philosophischer Auffassung eventuell nicht übereinstimmen, da die Frage der Willensfreiheit als ganz oder gar nicht existierend gesehen wird (was ich jetzt einfach mal als existierend angenommen und deren Freiheitsgrad erwähnt habe) und Handlungsfreiheit auch eingeschränkt existieren kann. (Aus meiner Sicht ist die Psyche sowie Wertungs- und Entscheidungsfähigkeit ja auch abhängig von der Erziehung und Entwicklung eines Menschen.)

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