Halten und Parken auf Sperrfläche unterschiedlich?
Hallo, gestern bekam ich eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Der Tatvorwurf Sie benutzten die Sperrfläche (Zeichen 298) zum Parken §41 Abs.3 §49 STVO §24StVG 156Bkat.
zur tat Führer des Fhz war meine Frau, die die Sperrfläche zum Halten nutzte da unser kleiner (9Monate) im Fond Probleme machte und meine Frau keine andere Halte möglichkeit hatte um sich um unseren kleinen kurz(keine zwei Minuten) zu kümmern.
Meine Frau bemerkte auch die Politesse,welche unser Fhz von der anderen Strassenseite Fotographierte, aber zu mehr kam es nicht da meine Frau direkt weiter fuhr,wir bekamen nicht mal dieses kleine Papierchen an der Windschutzscheibe. Aber die Politesse sagte auch nichts als meine Frau aus dem Fond wieder ausstieg und sich auf den Fahrersitz setzte und weiter fuhr(bspl Halt oder so....)
Wir möchten hiervon keine Freisprechung erwirken, da wir eine Ordnungswidrigkeit begangen haben und dazu stehen wollen, jedoch ist meines erachtens die Formulierung falsch. Wir Parkten nicht auf der Sperrfläche sondern hielten nur.
Wie hoch wäre die Strafe bei Halten auf einer Sperrfläche`?
Parken auf besagter Sperrfläche soll 25€ kosten.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß Raziel
6 Antworten
Sperrflächen (Zeichen 298) sind für Fahrzeuge tabu.
Das Befahren kostet 10 €, das Beparken 25 €.
Halten auf Sperrflächen kennt der Bußgeldkatalog nicht. Wer hier nicht fährt der parkt. Punkt.
Nur als Nachsatz, weil du schriebst, dass deine Frau vom Fahrersitz in den Fond stieg.
(§12 Abs. 2 StVO)
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Du hast natürlich Recht in der Annahme das es sich hier nicht um Parken sondern nur um Halten handelt. Man parkt, wenn man länger als 3 Minuten steht oder das Fahrzeug verläßt.
Wahrscheinlich ging die Politesse von Parken aus weil Deine Frau auf dem Rücksitz saß und sie keinen Fahrer gesehen hat.
Dann käme dieser Tatbestand in Frage:
TBNR 141256 Sie befuhren verbotswidrig die Sperrfläche (Zeichen 298).
§ 41 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 155 BKat
Und das würde nur 10€ Verwarnungsgeld kosten.
http://www.auto-gebrauchtwagen.de/halten-und-parken.php Und nun kommt es darauf an, ob Deine Frau die drei Minuten beweisen kann. Wird sie wahrscheinlich nicht, weil die Politesse mit Sicherheit zwei Fotos gemacht hat und die Zeiten auf dem Foto stehen. Denn: Die Tatsache, daß das Auto dort stand, muß die Politesse nicht per Foto dokumentieren. Es ist der ewige Streit um die Minuten...
Bezahle einfach, und parke zukünftig ordentlich.
Danke für die schnellen Antworten....
Natürlich sind Sperrflächen Tabu darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, auch das wir einen Fehler begangen haben.
Natürlich verliess meine Frau das Auto um vom Fahrersitz auf dem Rücksitz zu gelangen.
Jedoch wenn Verlassen =Parken ist. Dann parkten wir!!!!! auuch wenn es unter 2Minuten war und sie das auto nicht mehr als 1Meter verliess.
Mir ging es nur um das Parken und ich gehe davon aus,dass ein Wiederspruch mit Verwaltungskosten und somit am ende das doppelte rauskommt.
danke für die Belehrung