Hallo, wir pachten einen Campingplatz. Jetzt hat der Verpächter gewechselt und will mit uns einen neuen Vertrag machen, zu unseren Ungunsten. Darf er das?

4 Antworten

Guck mal:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Verpaechterwechsel-und-Altvertrag---f212925.html

Auch für Pachtverträge gilt, nach §§ 566, 593b BGB "Kauf bricht nicht Pacht"

Dass heisst, dass jeder neue Eigentümer/Verpächter einen bestehenden Pachtvertrag bis zu dessen zeitlich bestimmten Ablauf einzuhalten hat.

In Ihrem Fall bedeutet das, dass der neue Verpächter den bestehenden Pachtvertrag übernehmen muss. Sein Bestreiten diesbezüglich ist dabei unerheblich. Auch mögliche Abreden zwischen ihm und der vorherigen
Verpächterin würden daran nichts ändern.

Der alte Vertrag besteht weiter.

Der neue Pächter ist Rechtsnachfolger des alten Pächters und übernimmt somit alle bestehenden (Alt-)Verträge. Er kann den alten Pachtvertrag innerhalb der dafür im Vertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen und euch einen neuen Pachtvertrag anbieten, den ihr aber nicht akzeptieren müßt.

ich sehe das ähnlich wie ein Mietvertrag für eine Wohnung.

Der bestehende Vertrag bleibt unberührt. Ihr KÖNNT einen neuen Vertrag machen, müsst aber nicht.

Kurze knappe Antwort, Nein, darf er nicht.