Hallo ich habe einen Audi A6 4F und in jetzt einen Scheibenkeil in die Windschutzscheibe geklebt. Dieser ist 22 cm breit, ist das erlaubt?

3 Antworten

nein ist verboten

Der Aufkleber kann sowohl von innen als auch von außen angebracht werden.

Grundsätzlich benötigen alle Folien/Aufkleber eine Bauartgenehmigung.

Einzige Ausnahme sind Aufkleber, die nicht mehr als max. 0,1 qm Fläche haben UND nur so viele Aufkleber auf der Scheibe aufgeklebt sind, dass sie zusammen höchstens 1/4 der Fläche der Scheibe bedecken.
Dabei ist zudem zu beachten, dass das für den Fahrer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.

Die Scheibeneinfassung muss von Aufklebern frei bleiben.

Nach der VkBl-Verlautbarung Nr. 129 vom 27.05.1986 ist die Bauartgenehmigung für Folien auf Scheiben ab dem 01.10.1986 erforderlich.

Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe und andere Scheiben ist zu beachten, dass das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene, ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muss.

§35b StVZO legt die für ein Fahrzeug notwendigen Sichtbereiche nach vorne und zur Seite fest.
Ganz grob gilt,  dass ungefähr der Bereich, der durch die Scheibenwischer abgedeckt ist, frei bleiben muss.

Hallo,

ich hatte mal eine ähnliche Frage und habe beim TÜV angerufen. :) 

Ich erzählte, dass ich ein Problem habe, ich sei mir nicht sicher was ich machen solle und bat um Hilfe. Schiessen sie mal los, sagte der Mann. Dann fragte ich und er hatte mir die Antwort gegeben. Damit war ich auf der sicheren Seite, kostenfrei.

VG