Rechte für Ausländer FSJ Schwanger
Hallo,ich bin zurzeit FSJ, freiwillig Soziales Jahr, mein Aufenthaltstitel, in einer Schule mit behinderte Kindern. Ich bin nicht EU , und mein Freund kommt aus Polen. Er arbeitet in Deutschland seit 3 JahreStelle ich jetzt fest, dass ich schwanger bin. Meine Frage ist, wie läuft mit meinem Aufenthaltstitel weiter, ob ich hier bleiben darf, oder muss ich ausreisen. Welche Rechte gelten für mich. Und ob das Kind darf hier in Deutschland geborenVielen Dank
2 Antworten
In D gibt es das Mutterschutzgesetz. Darin ist ganz genau geregelt, welche Arbeit du ausführen darfst und welche nicht.
Wenn du also vom Arzt die Bescheinigung über die Schwangerschaft hast, dann musst du sie dem Arbeitgeber sofort vorlegen.
Gibt es in eurem Betrieb eine Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte? Wenn ja, dann gehe zu ihr. MfG
Wenn du gerade eine Aufenthaltsgenehmigung hast, dann darfst du auch weiter hier bleiben.
Ebenso darf das Kind hier geboren werden.
und weisst du welche rechte habe ich , darf ich weiter FSJ machen oder muss aufhören
Frag doch bei deinem Träger nach? der weiß da genauer bescheid.
Arbeiten kannst du solange du schwanger bist und spätestens mit Kind wird es ja wohl schwierig zu arbeiten.
entschuldigung, habe ich falsch geschrieben, Ich habe grad bearbeiten .