Rechtsfrage Roller parken vorm Haus
Auf dem Bild seht ihr eine Feuerwehrzufahrt vor einem Wohnblock. Auf der linken Seite Bereich 2 stehen 2-3 kleine Roller. Bereich 1 ist definitiv eine Feuerwehrzufahrt. Bereich 2 weiß ich nicht. Es ist allerdings unmöglich mit einem Feuerwehrauto von Bereich 1 in 2 zu gelangen. Viel zu eng! Ist es trotzdem eine FWZ?
Bei der Eigentümerversammlung wurde das Thema angesprochen. Die Roller dürfen da nicht stehen. Im Bereich 2 stehen aber auch Fahrradständer mit Rillen im Boden eingelassen.
Zu meiner Frage: Warum sollten die Roller da nicht stehen dürfen? Ob da nun ein Fahrrad oder ein Roller steht ist doch egal, oder!? Und wenn es eine Feuerwehrzufahrt ist, dann wären doch die Fahrräder genauso im Weg. Und das Gesamtbild der Wohnanlage wird damit auch nicht gemindert.
Vielleicht steht irgendwo eine Gesetzt, womit das Ganze geklärt werden kann. Weiß vielleicht jemand den passenden Paragraph usw. Oder an wen kann ich mich wenden? Polizei?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
2 Antworten
Wenn sie die Feuerwehrzufahrt nicht behindert oder versperrt ja. Im Notfall kann man sie ja beseitigen.
Sollte der Bereich noch zur Feuerwehrzufahrt zählen weil keine Maße angegeben sind dann ist dort Parken verboten.
kannst du nachlesen im § 12 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Ja in der StVO § 12 Abs. 1 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung
Danke für den Stern.
also berei 1 ist eine FWZ....dann darf da logischerweiße nichts parken...Bereich 2 sieht für mich aus wie ein Hof/Grundstücksbereich, der zu einem haus gehört, wo Fahrräder, Roller, Mülleimer, ect abgestelt werden. Wenn Dort bei Bereich 2 KEIN Schild ist, das dies eine Feuerwehrzufahrt/Rettungsweg ist, dann darf dort auch Fahrräder, Roller, ect abgestellt werden.
Vermutlich ist Bereich 1 von bereich 2 mit Stangen abgesperrt ? Ist dies der Fall, kann die Feuerwehr zrur not diese auch entfernen (Generalschlüssel) sind es fest instalierte, hilft die Flex.....also die Frage die sich hier stellt: was ist Bereich 2 ? Ein Hinterhof ? ein Parkplatz ? Eine Zufahrt ? Ein- und Ausfahrt (zum beispiel von Tiefgarage) ?
Also: Was ist Bereich 2 ??
Im vorderen Teil von Bereich 1 sind entfernbare Stangen. Bereich 1 und 2 ist ein gemeinsamer Weg der zum Eingang führt. Er ist nicht mit Stangen o. ä. abgegrenzt. Die Skizze war nur zur optischen Hilfe. Der Übergang von 1 auf 2 ist allerdings recht schmal, so das eh kein Feuerwehrauto auf Bereich 2 wechseln könnte.
Ist das irgendwo gesetzlich festgelegt?