Haftpflichtschaden nach Auszug - wer Entscheidet über Reparaturfirma?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zur Frage - eine private Haftpflichtversicherung hat auch eine so genannte "passive Rechtsschutzfunktion", das bedeutet die Versicherung prüft im Sinne und Auftrag des Kunden, ob der Anspruch des geschädigten im Grunde und der HÖHE nach gerechtfertigt ist. Was viele Vermieter gern versuchen sind "Zimmerkomplettrenovierungen" auf Versicherungskosten, wofür du aber nur haftbar gemacht werden kannst (und demnach auch die Versicherung leisten wird) ist der Austausch der 5 gebrochenen Fliesen - NICHT des kompletten Belags im Bad! Würde mehr als diese 5 Fliesen ersetzt werden wäre das eine deutliche Wertsteigerung für den Vermieter, er bekäme schliesslich einen neuen Boden, die Differenz kann er aber mal schön aus seiner eigenen Tasche zahlen wenn er den kompletten Boden richten will. Es gibt Einzelfälle bei speziellen Fliesen die nicht mehr erhältlich sind so dass ein Austausch einzelner Fliesen optisch nicht "zumutbar" ist, das ist aber eine eher seltene Ausnahme.

Wende dich an deine Versicherung und schildern den Fall genau so, dass es dir überhöht vorkommt und sag auch dazu dass der Fliesenleger ein Bekannter vom Geschädigten / Anspruchsteller ist. Auch die Versicherung hat ein Interesse hier nicht mehr zu bezahlen als wofür dich auch tatsächlich ein Verschulden trifft.

Was die einbehaltene Kaution angeht, da wird es bei verhärteten Fronten vermutlich zum (Rechts-)Streit kommen, meiner Ansicht nach ist es definitiv NICHT rechtens dass der Vermieter den Betrag einbehält mit der Begründung dieses ungerechtfertigten Anspruches, aber für den Vermieter ist es sicher verlockend weil er die Kohle sowieso schon in der Hand hält und nur die Herausgabe verweigern muss. Das wird mittelfristig ein Fall für den Anwalt werden, glücklich der der einen Mietrechtsschutz mit dabei hat :-)

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 13:59

Sehr vielen Dank für die ausführliche Antwort! Es ist tatsächlich so, dass behauptet wird, die Fliesen wären nicht mehr zu bekommen (alter wurde mit 4 Jahren angegeben, Rechnung dafür vonseiten von V nicht vorhanden). Jedoch beweifelt M stark, dass nach 4 Jahren kein Ersatz mehr zu bekommen ist. Für M wäre nun wichtig zu wissen, ob ihm rein rechtlich Anspruch auf eine Reparatur des Schaden von einem von ihm ausgesuchten Betrieb zusteht, da wie oben erwähnt bis jetzt noch keine Fristsetzung vonseiten von V gegeben wurde, oder ob V das Recht hat, den Schaden für diesen Wucherpreis auf meine Kosten beheben zu lassen bevor die Versicherung überhaupt dazu kommt den Schaden zu begutachten (auf Deutsch: lieber schnell beheben lassen bevor da ein Fachkundiger kommt)

SteHa1983  22.08.2013, 14:42
@BenX84

Es müssen nicht die selben Fliesen sein, es reicht wenn es die GLEICHEN sind. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied... Wenn es kein Sonderformat war und / oder kein spezielles Muster bzw. Dekor (bei Bodenfliesen unsinnig wegen Abrieb) dann gibt es einen gleichwertigen Ersatz für die Fliesen auf dem Markt. Ob das wirklich erforderlich ist prüft ebenfalls die Versicherung, ggf. mittels Gutachter, und wenn dem tatsächlich nicht so sein sollte und alles ausgetauscht werden müsste dann wird auch dafür geleistet.

Der normale Ablauf bei überhöhten oder nicht plausiblen Ansprüchen ist der, dass die Versicherung selber eine Reparaturfirma (meist Partnerfirmen mit Rahmenvertrag) beauftragt einen Kostenvoranschlag zu erstellen, dieser wird dann ohne Verwandtschafts- oder Bekanntschaftsklüngel erstellt und nach diesem wird die Versicherung auch abrechnen, egal ob "V" da im Kreis springt und schreit wie Rumpelstilzchen. Als Anspruchsteller besteht KEINE freie Auswahl wer den Schaden repariert, wieso auch, man will ja was von der Versicherung des Schadenverursachers und wenn die etwas zahlen soll darf die sich schon das möglichst günstigste Angebot aussuchen. Es gibt auch die Möglichkeit dass V auf seine Reparaturfirma besteht, dann wird aber trotzdem nur der Betragt bezahlt der lt. von der Versicherung beauftragtem Kostenvoranschlag für die Reparatur notwendig wäre - mehr steht V auch nicht zu.

Lass das die Versicherung machen und erwähne auch dass der Anspruchsteller Druck macht und shcnell reparieren lassen will - die kümmern sich da schon richtig drum! Und lass dich nicht hetzen, wenn der Vermieter ohne Leistungszusage / - freigabe repariert bekommt er GAR NICHTS, weder von dir noch von der Versicherung. Wenn er Kohle will als Anspruchsteller MUSS er der Versicherung ermöglichen den Schaden zu begutachten. Das würde ich auch so vermelden damit die Sachlage klar ist.

Was davon aber leider wie gesagt unberührt bleibt ist die Androhung dass Kaution einbehalten wird. Die wäre dann wie schon andernorts beantwortet einzuklagen wenn V sie wirklich nicht rausrücken will oder Abzüge macht wenn die Versicherung nicht alles zahlen will was sich der gute Herr / die Dame einbildet.

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 15:51
@SteHa1983

Nochmals danke für die wirklich gut geschilderte Antwort :) Nur eine kleine Erläuterung bräuchte ich noch zu folgenden Satz von Ihnen:

"Und lass dich nicht hetzen, wenn der Vermieter ohne Leistungszusage / - freigabe repariert bekommt er GAR NICHTS, weder von dir noch von der Versicherung."

Hört sich nur in meinen Ohren etwas leichtfüßig an... gibts da einen rechtlichen Hintergrund das er meine Zustimmung braucht ansonsten leer ausgeht?

SteHa1983  22.08.2013, 16:21
@BenX84

Diesen Passus findet man in den AHB = Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen im Bereich vertragliche Obliegenheiten, die gelten auch für Anspruchsteller bzw. Geschädigte, denn gerade in der Haftpflicht sind diese auch im Schadenfall beteiligt auch wenn zwischen diesen und der Versicherung kein Vertrag besteht.

Die Bedingungen sind bei jeder Gesellschaft anders, aber ich kenne keine die generell darauf verzichtet eine beschädigte Sache zu sehen und ggf. begutachten zu können - keine Versicherung bezahlt einfach so ins blaue irgendwelche Rechnungen oder Ansprüche, wäre das der Fall könnten wir uns alle die Beiträge nicht mehr leisten und jeder würde nach Lust und Laune abrechnen. Nimmt sich der geschädigte das Recht heraus einfach ohne Besichtigung zu reparieren kann er nicht mehr belegen dass der Schaden überhaupt bestanden hat - damit wäre praktisch überhaupt keine Leistung mehr fällig. Und das wird im Ernstfall ihre Versicherung auch für Sie kostenfrei vor Gericht austragen, da zöge der gute "V" definitiv den kürzeren.

Der Geschädigte will ja Geld haben, also muss er sich schon auch an ein paar Spielregeln halten. Dennoch bekommt er, egal wie es gedreht wird, nicht mehr Geld als das wofür sie durch den verschuldeten Schaden haftbar sind, inklusive Berücksichtigung des Zeit- oder Restwertes, und auch das wird ihre Haftpflichtversicherung für sie amtlich feststellen. Auch Sie sind nicht zur Mehrleistung verpflichtet so dass Sie grundlos das ganze Bad sanieren müssen wegen den 5 gebrochenen Fliesen - Rechtsgrundlage ist § 823 BGB, Sie sind faktisch erst mal nur für den verursachten Schaden haftbar und der ist 5 alte Fliesen + Verlegung. Alles andere, egal wie abenteuerlich begründet, ist erst mal eine ungerechtfertigte Wertsteigerung. Vermieter sind auf diesem Ohr aber sehr schwerhörig und glauben gern es besser zu wissen, es ist einfach ZU schön verlockend schnell mal eben einen Raum sanieren zu lassen auf Kosten eines ausgezogenen Mieters - möge man mir die Polemik verziehen werden.

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 19:02
@SteHa1983

Sehr vielen Dank für Ihre wirklich ausführliche und aufschlussreiche Antwort! Wird natürlich dann morgen dementsprechend bewertet :)

SteHa1983  22.08.2013, 20:57
@BenX84

Kein Problem, gerne. Arbeite bei einer Versicherung und es vergeht leider kein Monat wo ich nicht mindestens eine versuchte "Haftpflichtrenovierung" erlebe - irgendwann wird man ein wenig parteiisch und mittlerweile kann ich auch nicht mehr nachvollziehen was in Vermieterköpfen vorgeht weil es immer noch landläufiger Irrglaube ist man könnte die eigene Bude auf Mieter- oder Versicherungskosten sanieren...Dass die kassierte Miete kein Reingewinn zum verballern darstellt und dass man SEIN eigenes Eigentum eben auch mal Instandhalten muss von diesen Einkünften ist wohl in Vergessenheit geraten. Viel Erfolg!

Aus dem Kostenvoranschlag sollte genau herauslesbar sein welche Leistungen erbracht werden sollen. Das Ganze klingt mir nach einer kopletten Neufliesung des Badezimmers. Das Kann der Vermieter machen lassen wenn er will. Ihr müsst allerdings nur für den Schaden an den 5 Fliesen aufkommen.

Wenn die Haftpflichtversicherung dafür aufkommen soll und die Euch eine Zusage zur Schadensregulierung gegeben haben dann ist es deren Sache wie sie mit der überhöhten Summe umgehen wollen. Gegebenen Falles werden die Herren einen 2. Kostenvoranschlag verlangen oder einen Sachverständigen schicken zur Schätzung.

Lasst Ihr Euch nicht unter Druck setzen, Gebt Ihm die schriftliche Mitteilung wann Ihr den Schaden gemeldet habt. Wenn er dann noch die Schadensnummer hat kann er sich mit der Versicherung streiten. Außerdem hat er nun keinen Grund mehr die Kaution einzubehalten.

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 14:02

Leistung laut KV:

  • 12 Std. Arbeitszeit
  • 20 EUR Bauschutt Entsorgung
  • 150 EUR Material
  • 25 EUR Materialabnutzung

:)

Problem ist, dass V sagt, dass ich den Schaden zu begleichen habe und ihm das nicht interessiert, ob das meine Versicherung übernimmt oder nicht. Die Klärung mit der Versicherung ist mein Bier. Er will den Schaden sofort beheben lassen, so dass die Versicherung zu einer Schadensaufnahme überhaupt nicht kommen wird

holzloewe  22.08.2013, 15:12
@BenX84

Da ist der V im unrecht. Du bist Deiner Pflicht nachgfekommen. Die Veersicherungen pflegen die Schäden dem Geschädigtem zu ersetzen. Du als Verursacher siehst keinen Cent. Das wird schon aus Gründen der Vermeidung von Versicherungsbetrug so gehandhabt.

Der Kostenvoranschlag geht wie es aussieht von einer kopletten Erneuerung des Fußbodens aus. Auch das ist nicht Rechtens. Du hast mit der Miete bereits die Abnutzung des Fußbodens bezahlt. Auch kann hier nur der Zeitwert der Fließen angenommen werden. Was hier gemacht werden soll ist eine Erneuerung der Fliesen im ganzem Bad auf Deine Kosten.

Ich glaube Dein Vermieter will an Dir seinen Reibach machen.

Wende Dich an den Mieterbund oder an einen Anwalt

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 15:54
@holzloewe

So kommt mir das auch vor... vor allem da ja selbst für den angeblichen Einbau der Fließen vor gerade mal 4 Jahren kein Beleg etc. vorhanden ist. Wirk einfach auf mich so, dass hier einmal komplett Bad fließen unter der Hand berechnet wird, so dass am Ende auch noch geldtechnisch was übrig bleibt :) Ist zwar nur Spekulation aber wundern würde es mich nicht. Zum Glück wurde durch den Beitrag oben drüber schon informiert, dass ich automatisch dadurch bei meiner Verischerung einen passiven Rechtsschutz habe... ist nach Rückfrage auch so :)

M kann das doch ganz egal sein, er muss es doch nicht zahlen! Er übergibt den Kostenvoranschlag der Versicherung, die zahlen. Ist es denen zu hoch, dann kümmern die sich darum und lassen ein Gutachten machen oder sehen vorbei. Verzögert M die Sache, könnte der Vermieter Schadensersatz verlangen wenn die Wohnung nicht rechtzeitig fertig ist.

Soll sich doch die Versicherung mit dem VM rumärgern. Aber warum zweifelst du den KV an? Kann dir doch völlig wurscht sein. Ich als VM würde mir von meinem Mieter mit Sicherheit nicht vorschreiben lassen, wer im Bad die Fliesen verlegt. Und natürlich nimmt man den, der die Flieserei vorher schon erledigt hat. Der weiß, was er gemacht hat. Wenn ich nun Pech habe und lass mich auf den Vorschlag des Mieters ein, eine preiswerte Firma zu nehmen, hab ich dann das Nachsehen, wenn die mir möglicherweise noch größeren Schaden verursachen. Oder möchtest du den dann auch tragen? Fliesenleger ist nicht gleich Fliesenleger. Bei meinerr Freundin im Bad wurden Fliesen verlegt, da ärgert sie sich heute noch drüber. Der Boden ist nicht eben, es stehen z. T. die Ecken der Fliesen hoch. Du hast einen Schaden verursacht, die Versicherung übernimmt den Schaden, also, was soll der Zirkus?

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 14:34

Ich stehe für den verursachten Schaden mit Sicherheit gerade und entschädige V ANGEMESSEN dafür. Aber bei allen Respekt... 820 EUR für 5 kaputte 0815 Fließen ist nun wirklich jenseits von gut und böse :) Die Versicherung hatte vor den Angebot gemeint, das sie den Schaden übernimmt... aber bei dem Angebot musste der zuständige Sachbearbeiter auch erstmal schlucken. Alleine Materialkosten in höhe von 150 EUR lassen erkennen, dass es hier um mehr als nur die 5 von mir beschädigten Fliesen geht

StupidGirl  22.08.2013, 14:46
@BenX84

Villeroy und Boch-Fliesen? Aber ich geh auch mal davon aus, dass die nicht in einer Mietwohnung liegen.

BenX84 
Fragesteller
 22.08.2013, 15:04
@StupidGirl

Nene sind wirklich nur "normale" Fliesen aus dem nächsten Baumarkt. Wenn der Schaden wirklich so hoch ist würde ich bzw. meine Versicherung dafür gerade stehen... ist ja kein Problem. Nur V will es JETZT SOFORT beheben lassen ohne das meiner Versicherung die Möglichkeit gegeben wird, den Schaden zu begutachten. Auf deutsch... das wahrscheinlich überteuerte Angebot wird von meiner Kaution bezahlt und hinterher verläuft sich dann wirklich alles im Rechtsstreit, weil der Schaden nicht mehr begutachtet werden kann und ich die Schadenshöhe anzweifle

Gib deinem Vermieter deine Versicherungsnummer und den Namen der Gesllschaft . dann soll er sich mit denen rumschlagen . Lehnt die Versicherung ab , dann bist du auch gleichzeitig entlastet . Übernimmt sie bis zu einem bestimmten betrag , ist die Sache für dich auch erledigt . Du brauchst auch nicht nachzahlen . Das würde ich dem Vermieter sagen und ihm mitteilen , daß du dich nicht mehr darum kümmerst . Die Kaution mußt Du halt einklagen .Frag einen Anwalt , wie man es am besten macht , daß der Vermieter die Rechtsverfolgungskosten übernehmen muß .