Haftpflicht bei Handyschaden, Freundin?
Mir ist mein Handy vom Dach gefallen auf der Autobahn und danach ist ein LKW drüber, es ist komplett Schaden.
habe das Handy dann aufgesammelt.
Jetzt ist meine Frage habe ne Haftpflicht der Handyvertrag läuft auf meine Freundin mit der ich zusammenwohne, übernimmt meine Haftpflicht den Schaden wenn ich sage dass ich ihr Handy zerstört habe?
Falls nicht kann ich zB Sagen dass das Handy meiner Mutter gehört ?
Plus ich habe ein paar offene Beträge bei der Haftpflicht die ich erst in 5 Tagen zahlen kann habe ich dann noch Versicherungsschutz?
7 Antworten
Dir ist schon klar, dass eine falsche Darstellung der Ereignisse den Tatbestand des Betrugs darstellt? Hoffentlich. Sei ehrlich zur Versicherung...stelle s dar, wie es war. und hoffe auf Kulanz....ansonsten kannst Du dich ja an der eigenen Nase fassen, weil Du das Handy aufs Autodach gelegt und vergessen hast.
Wenn er im Zahlungsrückstand ist, schauen die sich die Schadensmeldung gar nicht weiter an.
Handys und Brillen stehen ganz weit oben auf der Alarmliste der Versicherungen.
Da wird alles bis ins kleinste Detail geprüft.
Ich würde es also unterlassen, dass Du dort in Bezug auf die Schadensmeldung die Unwahrheit schilderst. Das fliegt auf, versprochen.
Und dann gibt es eine Strafanzeige wegen Betrug.
Ist Deine Wahrhaftigkeit um den Preis eines Handies zu kaufen?
Das kann dir nur dein Versicherungsvertreter beantworten. Hier kennt niemand die Bedingungen deines Vertrags. Kann sein, dass die Schäden in einer Lebensgemeinschaft abgedeckt sind, kann sein, dass sie ausgeschlossen sind.
In JEDEM Vertrag gilt die Regelung.:
Keine Beitragszahlung - kein Versicherungsschutz.
Betrüger sollten also wenigstens ihre Rechnung zahlen.
Wenn, dann doch die vom LKW, denn der hat den Schaden angerichtet, wieso sollte Deine bezahlen sollen, nur weil Dir etwas vom Dach fällt.
Und das ist dir dann auf der Autobahn aufgefallen? Und dann bist du zurück gegangen, und hast den Schrott aufgesammelt?
Wäre es möglich, dass du mich mit dem Fragesteller verwechselst?
Das ändert nichts daran, dass er hier höchstens eine Anzeige wegen Betruges bekommt.
Hab ich irgendwo das Gegenteil geschrieben oder kannst du einen Irrtum nicht zugeben?
Weil das Handy auf dem Autodach nicht gegen herabfallen gesichert war, ist es Schuld desjenigen, der es dort abgelegt hat