Ein Mitschüler zerstört mein Smartphone in der Schule. Übernimmt seine Haftpflichtversicherung?
Mein Handy wurde in der Schule von einem Mitschüler mit Autismus grob fahrlässig zerstört. (Er hat es einfach genommen und gegen die Wand geworfen). Wird der Schaden durch die Haftpflichtversicherung übernommen oder muss dieser selbst bezahlt werden?
12 Antworten
Ich bin mal gespannt, ob dann die Eltern von dem auch gleich die Autismus-Keule schwingen, von wegen "er ist ja psychisch krank!". Sag es damals wie auch heute: Autismus oder andere psychische Krankheiten schützen vor Strafe nicht.
Geh zu seinen Eltern und kläre das ab. Die Haftpflichtversicherung wird da aber bei denen wohl nicht dafür aufkommen wollen, weil es vorsätzlich war. Ob Autist oder nicht.
er ist ein "leichter" Autist, der in diesem Schuljahr zu uns gewechselt ist.
Es heißt, er wäre für die Autistenschule zu "wenig" Autist
Dann müssten die Eltern wohl blechen. Außer man einigt sich darauf, dass das nur ein versehen gewesen ist (dann zahlt der Versicherer) und er entschuldigt sich bei dir.
So oder so muss bezahlt werden. Ob sich da irgendjemand versucht sich quer zu stellen und zum ANwalt zu rennen, ist nicht gesagt, da ich die Eltern nicht kenne. Daher empfehle ich auch einen Anruf bei der Livesendung, weil du da anonym hilfe von einem Experten bekommst, und er dir auch Tipps gibt, was du alles tun kannst, auch ohne Rechtsanwalt oder gar Gericht
Das liegt dann wohl am Anbieter der Haftpflichtversicherung und wie weit die Schäden abdeckt.
Ruf am besten mal bei Lenßen Live von Sat 1 Gold an. Da gibt es gute und vorallem kostenlose Rechtsberatung.
https://www.sat1gold.de/tv/lenssen-live
Grundsätzlich kann man aber sagen, wenn der Mitschüler und seine Eltern "mitspielen" und aussagen, dass das ein ungewollte Unfall gewesen ist, dann müssten die bezahlen. Alles andere könnte verzwigt sein, weil man u.u nicht die Eltern dafür Haftbar machen kann und bei mutwillig, ist die Haftpflicht vermutlich auch raus.
Aber ich bin auch kein Anwalt. Das mit dem ungewollten Unfall, funtkioniert aber trotzdem, weil dafür die Versicherung da ist.
https://www.frag-einen-anwalt.de/Gibt-es-hier-ueberhaupt-einen-Haftungsausschluss--f273616.html
Schadenersatzpflicht nach § 823 BGB wäre gegeben, wenn § 827 Satz 1 nicht den Ausschluss regeln würde:
Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.
Vorsatz im versicherungstechnischen Sinne bezieht sich immer auf den Schaden, nicht auf die Handlung.
Ich kann z.B. beim Fußball vorsätzlich gegen einen Ball treten ohne die Absicht mit dem Ball einen Schaden anzurichten. In dem Fall wäre die Haftpflicht leistungspflichtig.
ist mein Mitschüler in diesem Sachverhalt jetzt schuldig oder deckt ihn der "leichte" Autismus?
Wenn er nicht für Geschäftunfähig erklärt wurden ist, dürfte seine Handlungsfähigkeit für sein Alter normal sein. Also ja.
Aber es gibt sicherlich noch andere Paragraphen, die das dann auch wieder einschrenken ;)
Dass Autismus per se zur Verschuldensunfähigkeit führe (was du anscheinend annimmst, sonst hättest du nicht ohne weitere Begründung behauptet, der Mitschüler wäre verschuldensunfähig), ist grottenfalsch.
Hab ich nicht behauptet, habe nur theoretische Einschränkungen aufgezeigt.
Stimmt zwar, aber je nach Grad der Krankheit, weil zum Beispiel das Gehirn stark unterentwickelt ist, kann er sein Handeln nicht abwägen und dann wäre es ziemlich schwierig, da an Geld zu kommen. Da dieses "Eltern haften für ihre Kinder" tatsächlich keine Rechtlich wirkung hat.