Hafte ich als Erwachsener für die Mietrückstände meiner Eltern?
Hallo erstmal,
und zwar geht‘s hier um meinen Freund, der einen Brief vom Gerichtsvollzieher bekam. Es geht um Mietrückstände von vor einem Jahr wo er bei seiner Mutter und seinem Stiefvater gelebt hatte. Sie haben dort gelebt seit er noch minderjährig war und hat nichts unterschrieben was den Mietvertrag betrifft. Ändert sich das wenn man erwachsen ist? Können sie Ihn für diese Schulden Anklagen obwohl er nichts unterschrieben hat? Es kam auch damals zu einem Gerichtsverfahren wo es um den Rausschmiss aus der Wohnung und die Mietschulden ging (da war er 22) wo er natürlich eingeladen wurde weil er dort mit gewohnt hatte, am Schluss des Verfahrens war klar dass sie die Schulden bezahlen mussten und seit dem sind seine Eltern umgezogen und er ist mit mir und unserer Tochter zusammen gezogen. Aber auch kein Penny wurde seit dem Gerichtsverfahren bezahlt und nun kam dieser Brief wo auch mit Haftbefehl gedroht wird. Kennt einer von euch da die rechtliche Lage?
Ich gehe davon aus, dass die Mutter voll geschäftsfähig ist (z. B. nicht dement oder psychisch krank)?
ja ist sie, aber arbeitet trotzdem nicht. Sitzt daheim und hat noch 3 weitere Kinder. Damals hat sie gearbeitet aber die Miete trotzdem nicht bezahlt.
2 Antworten
Das ist doch viel zu spät, hier noch die Schuldfrage zu klären. Denn wenn der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl droht, möchte er offensichtlich das die Vermögenauskunft abgegeben wird.
Diesem Termin sollte man unbedingt wahrnehmen. Wenn das nicht geht, muss man das sehr gut begründen, bzw. belegen.
Wer die Vermögenauskunft nicht abgibt oder unbegründet verweigert, kann für bis zu 6 Monate in Erzwingungshaft kommen. Allerdings muss man die Person auch schon früher, bzw. so schnell wie möglich entlassen, wenn er glaubhaft angibt, die Vermögenauskunft nun doch abgeben zu wollen. Oder sie noch im Gefängnis abgibt.
Abwehren kann man eine Vollstreckung, eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung nun nur noch über eine Vollstreckungsabwehrklage. Hierzu benötigt man aber einen Rechtsanwalt. Solche Klagen haben nur sehr selten Erfolg.
Wenn der Gerichtsvollzieher jetzt mit der Abgabe der Vermögenauskunft kommt, dann gab es zuvor ganz sicher schon das gerichtliche Mahnverfahren. Also einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid.
Dagegen hätte man sich wehren sollen. Nun ist es zu spät. Der Gerichtsvollzieher prüft nicht, ob die Forderungen rechtens sind. Muss er auch nicht.
Dann hat sie, bzw. dein Freund wahrscheinlich auch den Mahn- und den Vollstreckungsbescheid ignoriert. Diese kommen immer in gelben Briefkuverts. Als förmliche Zustellung.
Nein, brauchen sie nicht. Sehr wahrscheinlich nur von deinem Freund. Du hast damit ja nix zu tun.
Wenn es bereits eine Verhandlung darüber gab sollte ja geklärt sein wer für die Mietschulden aufkommen muss.
Am besten er geht mit dem Brief zu einem Anwalt und lässt den nachforschen wieso jetzt mit einem Haftbefehl gedroht wird. Das klingt für mich ja so als wenn er, zumindest Teilweise, für die Mietschulden aufkommen müsste.
Wir leben momentan noch vom Jobcenter und alles läuft über mich bzw mein Konto, brauchen Sie dann auch meine Unterlagen? Und das ist wirklich das einzige Schreiben was wir bekommen haben, ob seine Mutter was bekommen hat weiß ich nicht, sie ignoriert gerne Mahnungen.