Rausschmiss aus Wohnung, rechtlich ok?

12 Antworten

Sie hat keinen Brief oder sonst etwas bekommen, sind die nicht verpflichtet jemanden 3 Monate vorher zu informieren?

Informieren: Nein

Kündigen: JA, will man das Mietverhältnis beenden.

Wenn Du ihr helfen willst, kläre zunächst ob sie wirklich keine Kündigung erhalten hat.

Schau mal hier:

https://www.finanztip.de/kuendigung-mietvertrag/

IchMagHelfen 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:14

Ich danke dir vielmals! Ich werde sie das mal durchlesen lassen und mache es auch selbst, sie wohnt hier seit 20j. Ich bin da jetzt erst einmal etwas beruhigt und kann ihr das auch so vermitteln.

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Die Stadt ist also der Vermieter? Die Stadt will da neu bauen? Die Stadt muss sich an die Gesetze halten. Eine Kündigung unter der Maßgabe der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes ist möglich aber nach zwanzigjähriger Wohnzeit beträgt die Kündigungsfrist 9 Monate. Der Vermieter (Die Stadt) muss also nachweisen, dass die Kündigung zum 28.02.2022 bis 03.06.2021 erfolgt ist. Kann der Vermieter das nicht, dann ist der Anruf ohnehin obsolet also unbeachtlich.

Deine Nachbarin möge ihren Mietvertrag prüfen, wer denn der Vermieter ist und dort eine Rückfrage mit den hier gegebenen Informationen starten. Das stellt auch keine Bestätigung der Kündigung dar.

Dazu bedarf es keinerlei Hilfe durch Anwalt oder Mieterverein. Beide kosten bis zu etwa 200€. Das Geld kann die Nachbarin sparen. Briefverkehr bitte nur durch Einwurfeinschreiben per Post und Fristsetzung für eine fundierte Antwort.

IchMagHelfen 
Fragesteller
 01.02.2022, 16:15

Ich habe mich da komplett falsch ausgedrückt, der Vermieter (die GWG) hat bei ihr angerufen dass die Stadt hier neu bauen will und sie bis März hier raus sein soll. Die Stadt selber weiß nichts von der Angelegenheit, ich habe mich da eben telefonisch erkundigt. Ich dachte es wäre die Stadt gewesen die das so ausgesprochen hat, Verzeihung für das Missverständnis.

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Gerhart  01.02.2022, 16:17
@IchMagHelfen

Also hätte die GWG bis Anfang JUNI 21 kündigen müssen. GWG anschreiben und Klarstellung fordern. Den Anruf als Bezug nehmen.

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Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in der Regel 3 Monate bei Mietverträgen unter 5 Jahren. Kündigungen sollten immer schriftlich erfolgen damit auf beiden Seiten klar ist dass das Mietverhältnis gekündigt wurde. MMn hat der Vermieter jetzt keinerlei Handhabe.

Noch abweichend zu den bisher vollständigen Antworten:

Ich habe aus den weiteren Rückantworten gelesen, dass euer Haus "neu gebaut" werden soll. Bedeutet das nicht, dass ihr alle ausziehen müsst?

Kam es in der letzten Zeit zu entsprechenden Aufforderungen mündlicher oder telefonischer Art auszuziehen? Kann es sein, dass ein neuer Besitzer einfach Druck machen will, ggfls. jemand mit einer Art Entmietung beauftragt hat?

Noch eines, die Stadt ruft nicht an und fordert zum Auszug auf. Und das auch noch zu einem rechtlich unzulässigen Zeitpunkt und für eine Privatperson. Das ist Müll, da steckt etwas anderes dahinter.

Du solltest der Frau etwas Soforthilfe geben. Sie muss verstehen damit umzugehen, sonst könnte sie tatsächlich eine Art Opfer von Willkür werden. Sie soll sich die Rufnummern und die genaue Uhrzeit bei einem Anruf aufschreiben und nicht mehr ans Telefon gehen wenn die Telefonnummer unterdrückt ist. Unmittelbar nach dem Telefonat erinnert man sich noch an Namen oder angebliche weitere Hinweise. Ebenfalls aufschreiben.

Das müsstet ihr dann später neu bewerten.

IchMagHelfen 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:43

Also erstmal wird nur eine Seite der Straße neu bebaut (ich wohne auf der anderen Seite die bereits "neu" bebaut ist) sie hat einen Bungalow und da sind noch 2 weitere Leute die ebenfalls keinen Brief erhalten haben aber auch keinen Anruf. Ich habe nochmal angerufen aber da ging nur der Anrufbeantworter dran, habe dann bei der Stadt angerufen und die sagten mir, da die Dame keine Leistungen bezieht sind sie dafür nicht zuständig und es solle nochmal ein Gespräch stattfinden mit der GwG also dem Vermieter (wie gesagt ist der Herr nicht mehr erreichbar der dafür zuständig ist). Die Dame von der Stadt sagte mir dass sich da dringend drum gekümmert werden muss, da es nicht ansatzweise rechtens ist was da gesagt wurde.

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Eckengucker  01.02.2022, 15:47
@IchMagHelfen

sehe ich auch so, was die Dame gesagt hat. Allerdings schienen die Hintergründe etwas umfangreicher zu sein.

Deshalb der Vorschlag den Anruf zu "vergessen" und wie beschrieben vorzugehen. Das sollte auch den anderen Leuten gesagt werden. Ist schon komisch, kann ich aber nicht endgültig beurteilen.

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IchMagHelfen 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:54
@Eckengucker

Das habe ich auch nicht im geringsten verstanden, vor 2 (fast 3 Jahren) wurde die Seite auf der ich wohne neu bebaut also da sind einige Leute ausgezogen aber da wurden Briefe versendet. Und jetzt fangen die mit der anderen Seite an (wo die Dame lebt). Die Dame wird da morgen nochmal angerufen von dem Vermieter und schauen was er da so zusagen hat. Ich bin jedenfalls sehr gespannt.

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den Anruf kann deine Bekannte getrost vergessen - ein Anruf ist niemals rechtlich wirksam.

die Kündigung hat Schriftlich zu erfolgen.

sie soll einfach abwarten, bis die Schriftliche eintrifft.

auch da kann man gegen angehen - kommt auf den Grund der Kündigung an - das muss mit im Brief stehen

IchMagHelfen 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:11

Der Grund ist dass die hier neu bauen wollen, sie hat eben jetzt Angst dass in dem Brief stehen wird Anfang März. Sie wohnt hier schon ihr halbes Leben und hat einen Mietvertrag, immer pünktlich bezahlt. Kann sich übrigens keinen Anwalt leisten, wird das übernommen?

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peterobm  01.02.2022, 15:14
@IchMagHelfen

https://www.mieterbund.de/index.php?id=466

wie lange wohnt Sie dort??

Dauert das Mietverhältnis länger als 5 Jahre, beträgt ihre Kündigungsfrist 6 Monate, und wohnt der Mieter schon länger als 8 Jahre in der Wohnung, gilt eine Kündigungsfrist von 9 Monaten.

ganz ruhig bleiben

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IchMagHelfen 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:15
@peterobm

Sie wohnt jetzt seit ungefähr 20 Jahren in dieser Wohnung

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