Haftbefehlinfo auf Briefumschlag?

Der Briefumschlag - (Recht, Haftbefehl)

11 Antworten

Nachdem Du genau weisst, dass die Nachricht von der Obergerichtsvollzieherin ist, dürfte Dir auch klar sein, dass es rechtens ist.

Offensichtlich wollte sie Dir heute einen Besuch abstatten, aber Du hast nicht aufgemacht bzw. warst nicht zu Hause... 

Warum sollte das nicht rechtens sein - es geht offenbar um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung .... einfach einen Termin dem Gerichtsvollzieher machen - eidesstattliche Versicherung ablegen und schon ist der Haftbefehl erledigt

Kein Grund zur Aufregung. Der Brief wurde ja nicht öffentlich Zugestellt sondern persönlich in deinen Briefkasten befördert.

Das hat kein anderer gesehen da Er den Brief Persönlich eingeworfen hat.

Wenn der GV dich nicht antrifft, schreibt er das eben auf den Briefumschlag.

Warum soll das nicht möglich sein? Du hast es doch gesehen

Er hat dir den Brief ja sicher nicht ans "schwarze Brett" neben der Hausordnung geheftet.

ExxOnerO 
Fragesteller
 06.07.2017, 12:20

Da sie Community Experte für Recht sind, haben sie aber nicht das recht darüber zu spotten. Es ist eine ernste Angelegenheit und möchte fachlich Beratungen werden.

DerHans  06.07.2017, 12:23
@ExxOnerO

Ich spotte, so lange ich will.

Wo siehst du hier Spott? Ich habe ganz normal auf deine Frage geantwortet.

ExxOnerO 
Fragesteller
 06.07.2017, 12:32
@DerHans

Das mit den schwarzen Brett ist eine unnötige Antwort und Spott auf meine Frage. Es geht ums rein rechtliche ob ein OGV mir so etwas auf Briefumschlag mitteilen darf. Da von der Polizei nichts vorliegt und ich telefonisch gerade nachgefragt habe ob ein HB vorliegt wurde verneint. Rechtliche also nur eine Drohung der OGV?? Psychospielchen?

DerHans  06.07.2017, 12:34
@ExxOnerO

Rein rechtlich, brauchst du nur deine Rechnungen zu bezahlen. Dann belästigt dich auch keine Gerichtsvollzieherin

ExxOnerO 
Fragesteller
 06.07.2017, 12:38
@DerHans

Ja ist mir auch schon klar, wieder unnötige Antwort von Ihnen. Und keine Antwort auf meine 2 Fragen.

Das Sie auch verstehen um was es geht, es wurde was verjährtes wieder aufgerollt

PatrickLassan  06.07.2017, 14:19
@ExxOnerO

Ich nehme an, dass es sich um einen Haftbfehl wegen der Weigerung, die Vermögensauskunft abzugeben, handelt. Darüber wird die Polizei erst informiert, wenn sie der Gerichtsvollzieher um Amtshilfe bittet.