Haftantritt bei HartzIV-Bezug

4 Antworten

Bei Haftantritt wird m.W. nach einem Alg2-Bezug gefragt; gibt der Delinquent korrekt Auskunft, soll eine Mitteilung an das Jobcenter gehen; lügt er, kann er Glück haben, dass es nicht rauskommt; kommt es raus - und davon sollte man ausgehen -, gibt es eine Rückforderung der überzahlten Beträge und ein Strafverfahren (macht sich eher weniger gut, wenn man ohnehin schon eingekerkert ist oder gewesen ist).

Scaver  06.04.2014, 06:24

Du kannst sicher sein, dass es raus kommt. Die Lüge könnte sogar zur Folge haben ,dass wenn eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird (z.B. das letzte drittel), dass die Bewährung aufgrund dessen verfällt... denn durch die Lüge kommt der Delinquent seiner Mitwirkungs- und Meldepflicht nicht nach, was eine Ordnungswidrigkeit ist. Das weitere kann ihn als Sozialbetrug ausgelegt werden, was wiederum eine Straftat ist, die mit Freiheitsstrafe bedroht ist.

Und wie gesagt... raus kommt es. Die JobCenter führen regelmäßig (meist 1x im Quartal) einen Datenabgleich mit Banken, dem Meldeamt usw durch... min. das Meldeamt weiß es und gibt es weiter!

VirtualSelf  06.04.2014, 14:09
@Scaver

Mit dem Meldeamt erfolgt KEIN automatischer Datenabgleich; gleichwohl haben die Sachbearbeiter mittlerweile direkten Zugang zu den Melderegistern; allerdings wird der nicht "just for fun" und ohne konkreten Anlass genutzt.

Er ist natürlich verpflichtet, diese Meldung selbst abzugeben. Spätestens beim nächsten Datenabgleich mit der Rentenversicherungsnummer fällt das sowieso auf. Dann handelt er sich gleich eine Verlängerung seiner "Auszeit" ein.

Die JVA meldet dich weder bei deinem Arbeitgeber noch bei deinem Jobcenter ab. Das ist nicht ihre Aufgabe, sondern deine!

Osttimor 
Fragesteller
 05.04.2014, 15:57

Aber angenommen, der Häftling meldet sich nicht ab, bezieht er ja weiter Leistung, die ihm lt. SGBII nicht zusteht, da er ja nicht verfügbar ist.

Hartz19  05.04.2014, 17:55
@Osttimor

In dem Fall macht sich der Häftling erneut strafbar wegen Betruges, da er Leistungen bezieht, die ihm nicht zustehen.

Scaver  06.04.2014, 06:24
@Hartz19

Richtig. Und der Häftling kann seiner Meldepflicht problemlos nachkommen, z.B. durch seinen Anwalt, Angehörige usw.