Händler hat Nachlackierung bei Kauf verschwiegen

6 Antworten

klassischer fall von betrug, die frage ist nur die nach den verjährungsfristen und des nachweises. auch eine regelung wird eher schwierig werden. wenn es eine woche nach dem Kauf des farheuges aufefallen wäre, hättest du ein anrecht auf wandlung gehabt. da du das farhezug aber ausgiebg genutzt hast, bestünde hier höchstens anspruch auf eine rücknahme des fahrzeuges abzüglich nutzungskosten.... das würde sich dann aus dem Schwackewert des wagens ungeachtet der nachlackierten türe ergeben...

alternativ wäre die zahlung des differenzbetrages für den derzeitigen fahrzeugwert mit und ohne lackierte türe denkbar.

da der fall aber zu individuell ist, wäre die Hilfe eines anwaltes dringend zu raten

lg, Anna

Thunder1262  04.11.2012, 19:41

klassischer fall von betrug,

So ein Blödsinn. Solange das Fahrzeug KEINEN Unfall hatte braucht eine Nachlackierung wegen Dellen o.ä. auch vom Händler NICHT angegeben werden. Und wenn es ein verschwiegener Unfall wäre fängt die verjährung erst nach auffallen des Schadens an.

Peppie85  05.11.2012, 19:07
@Thunder1262

wie ist denn die nachlackierung aufgefallen, wenn kein unfallschaden zu grunde lag?

Ob die Tür nachlackiert wurde oder in China fällt ein sack reis um, interessiert keinen. Es kann aber es muß kein Unfall gewesen sein. Eher wahrscheinlich ist, das delle in der Tür waren und diese deswegen lackiert wurde. Dies braucht auch ein Händler nicht beim Verkauf angeben.

CBull 
Fragesteller
 04.11.2012, 19:46

Doch! Es interessiert den Käufer, der mir noch sagt, dass ich ihn täuschen wollte und vom Kauf abgesehen hat. Mir sagt, dass er umsonst zum Ansehen des KFZ zu mir gefahren ist. Ich nun Kenntniss davon habe und es wohl angeben muss, wenn der nächte Käufer kommt oder nach Nachlackierungen fragt. Ich dadurch nun ein Problem habe, von dem ich nichts wusste!

Thunder1262  04.11.2012, 19:48
@CBull

Doch! Es interessiert den Käufer, der mir noch sagt, dass ich ihn täuschen wollte und vom Kauf abgesehen hat.

Interessiert aber sonst keinen. Frage einen Anwalt. Es müssen Unfallschäden mit angegeben werden, jedoch keine Lackierungen wegen Kratzern oder Dellen.

CBull 
Fragesteller
 04.11.2012, 19:56
@Thunder1262

Bist du vll. im falschen Forum unterwegs? Deine AW ist kompl. sinnfrei! Es geht hier darum, Informationen zu erhalten, von Leuten die in ähnlichen Situationen waren oder sind.

Thunder1262  04.11.2012, 19:46

Zudem ist es gang und gebe das Fahrzeuge die Kratzer oder Dellen haben Nachlackiert werden um sie schöner aussehen zu lassen und mehr Geld dafür zu bekommen. Wenn der Käufer jetzt abgesprungen ist hat er es nur gemacht um den Preis wesentlich zu drücken. Würde ich mich nicht drauf einlassen. Wenn dir kein Schaden bekannt ist und du auch keinen hattest, kannst du in den Kaufvertrag nur schreiben ein Schaden ist dir nicht bekannt. Würde wenn von deiner Seite Unfallfrei auch nur reinschreiben das das Fahrzeug in deinem Besitz Unfallfrei gewesen ist.

CBull 
Fragesteller
 04.11.2012, 20:03
@Thunder1262

Das steht so im Vertrag (hatte schon einen ausgedruckt) dass der Wagen in meinem Besitz keinen Unfall hatte oder nachlackiert wurde.

Und wenn man es jetzt weis, im richtigen Winkel schaut, sieht man einen Farbunterschied. Schön ist was anderes. Was, wenn es der nächste Käufer in 2 Wochen nach Kauf ebenso sieht, im richtigen Licht. Dann habe ich Diskussion mit ihm! Da habe ich ja mal keine Lust drauf.

Sollte ich zum Händler -gleich Vorbesitzer- gehen und mal fragen, ob es in seinen Unterlagen eine Lackierung gibt (Rechnungen etc.)? Was, wenn er es "Intern" gemacht hat und es keine Unterlagen gibt bzw. er mir unterstellt, ich hätte es lackieren lassen?

CBull 
Fragesteller
 04.11.2012, 20:07
@CBull

Das habe ich gefunden... Nach einem jetzt veröffentlichtem Urteil des Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 4 U 71/09) steht ein Händler in der Pflicht, auf die nachlackierten Stellen hinzuweisen und dem Kaufinteressenten des Gebrauchtwagens den Unfallverdacht mitzuteilen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach und verschweigt diese Umstände, so kommt nach Paragraph 123 Absatz 1 BGB eine arglistige Täuschung in Betracht, welche im Streitfall zu Gunsten des Käufers ausgelegt wird.

So einfach ist der Fall nicht. Habe früher mal bei der GTÜ gearbeitet. Kann durchaus sein, daß der im Werk nochmal lackiert worden ist. Wenn da eine Tür Lackschäden hat, wird die aussortiert im Werk und später per Hand nachlackiert. Dann ist die Lackschickt dicker un das mißt du dann. Hatten wir öfters, also der Beweis mit der Lackdicke ist nicht alles- muß nicht unbedingt immer ein verschwiegener Unfall sein.

Wenn die qualitätssicherung beim Ausliefern eines Neuwagens Fehler in der Lackierung erkennt ist es Üblich das Bauteil manuell nachzulackieren.. Such Dir einen anderen Käufer und weise auf die Nachlackierung hin ohne das dir der Grund dafür bekannt ist oder schreibe das in den Vertrag mit rein.. Fertig.. Wenn einer nach fünf jahren einen neuwagen haben will dann soll er den bei jemandem anderst kaufen den Gebrauchsspuhren und lackschäden auszubessern halte ich bei dem Alter durchaus für normal... Aus soche Kunden könnte ich verzichten.. Joachim

Nachtrag: Ein Lackierer hat mir nun gezeigt, dass man unter bestimmten Lichtverhältnissen ein Farbunterschied zur hinteren Tür bzw. Kotflügel vorne sieht (das hat auch der Kaufer gesehen, dadurch wurde es ja mir erst bekannt). Ebenso wurden noch Abklebereste (Kreppbandreste) an der Türinnenseite -wo die Scharniere sind- gefunden!