Habt ihr schonmal bildertausch gemacht?

9 Antworten

Der Austausch von Nacktbildern kann nach den §§ 184 ff. StGB strafbar sein, insbesondere wenn er sich auf Kinder und Jugendliche bezieht oder die Bilder ohne Einwilligung verbreitet werden. Der Austausch von Bildern sexueller Natur mit Minderjährigen ist grundsätzlich verboten und strafbar, es sei denn, es handelt sich um selbst gefertigte Aufnahmen, die innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden. Auch die Verbreitung von Nacktbildern von Erwachsenen ohne deren Einverständnis kann nach dem Kunsturhebergesetz (KUG) (§§ 22, 33 KUG) rechtliche Konsequenzen haben.

Woher ich das weiß:Recherche

Jap ganz ehrlich wenn es für beide okay ist und niemand von beiden was damit macht finde ich das auch 0 schlim

Mache es täglich mit meiner Freundin auf Arbeit wenn es die Zeit zulässt

Hey,

Mit 14 einmal. Aber niewieder.

W16

Nein mache ich nicht und werde ich nie machen.

W15