Haben sie dieses Recht?

4 Antworten

Klar. Der Rücksendeschein gibt vermutlich auch Größe und Gewicht des Paketes wider.

Wenn das andere aber tatsächlich auch Reklamationen sind, muss der Shop auch deren Versandkosten zahlen.

Ja, das dürfen die. Weil sie nur für den Rückversand aufkommen müssen, wenn der Fehler bei ihnen lag. Alles andere wäre Kulanz.

Und du solltest nicht den Fehler machen, die anderen Artikel trotzdem mitzuschicken, denn dann könnte es sein, dass deine Rücksendung nicht korrekt verbucht werden kann.

Ja, das ist so rechtlich möglich.

Ja… da eine Rücksendung wegen „nicht gefallen“ was anderes ist, als eine Rücksendung weil das Unternehmen einen Fehler gemacht hat…