haben jemand ein en zahn ausgeschlagen aus notwehr bzw provokation

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie alt bist du (zwecks Jugendstrafrecht)? Hast du denn Vorstrafen? Normalerweise kommt man bei erstmaligen Straftaten unter 21 Jahren bei nem netten Richter oft mit Sozialstunden davon (sind aber nur meine Beobachtungen).Problematisch hierbei ist natürlich, dass du ihm gleich nen Zahn ausgeschlagen hast. Du solltes mal den Brief von der Staatsanwaltschaft abwarten was die so schreiben. Wichtig dann bei Gericht wäre, dass du dich offen entschuldigst, so etwas sehen die Richter immer gern.

Für wie dämlich hältst Du eigentlich deine Mitmenschen? "Ungewollt" mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen und ein Zahn rausgeflogen? Das war doch einiges heftiger als Du so beschönigend darstellen möchtest. Hast Du nun wirklich ein schlechtes Gewissen oder tust Du nur Dir selbst leid, weil Du nun aufgrund Deiner falschen Verhaltensweise eine Strafe bzw. Kosten befürchtest? Notwehr? Warum hast Du überhaupt eine Backpffeife angedroht? (Bei der Drohung ist es ja nicht geblieben?)  Die einzig richtige Reaktion wäre gewesen, die Provokation zu ignorieren, statt diese "dankend anzunehmen".

Der Mensch hat nämlich nicht nur Hände zum Schlagen, sondern vor allem einen Kopf zum Denken. Den sollte man deshalb auch (vorher) benutzen.

ich wollt eigentlich nicht wissen ob ichs gut gemacht habe oder nicht sondern was mich jetzt straflich erwarten tut. ;-)

Strafrechtlich ist erstmal schwere KV im Raum.

Das ist aber an sich nciht das Problem. Teurer werden die zivilen Ansprüche der Person. Such dir besser einen Anwalt.

eventuell schmerzensgeld und arbeitsstunden oder ne bewährungsstrafe