Habe ich Recht (als Verkäufer) auf eine NACHERFÜLLUNG?
Hallo,
ich habe bei Ebay Kleinanzeigen Kompletträder verkauft.
In der Auktion habe ich angegeben, dass die Räder rundlaufen. Jetzt hat mit der Verkäufer eine Rechnung geschickt, wo steht, dass die eine der Felgen einen Schlag hat und Reparatur 410 Euro kosten würde. Ich könnte die Reparatur günstiger durchführen. Der Käufer lehnt jedoch die Nachbesserung ab.
Frage: Habe ich Recht (als Verkäufer) auf eine NACHERFÜLLUNG?
2 Antworten
Bist du denn Privatverkäufer oder Gewerblich? Als Privatverkäufer musst du nix machen wenn alles ok war bevor du das Fahrrad abgegeben hast. Als Gewerblicher Händler/Verkäufer musst du natürlich Garantie geben und somit auch schäden ausbügeln. LG
und ich glaube auch das du es 1-2 selber machen darfst und dann darf der Kunde erst zu einem Teuren Reparatur service und dir die Rechnung schicken
ja, hast du
nachbessern, heißt das
2 oder 3 mal, muss der kunde das hinnehmen