Habe ich meine Prüfung zum Verkäufer bestanden?

4 Antworten

Bisher hättest du die Prüfung erstmal nicht bestanden. 

Du müsstest aber auch erstmal noch das Fallbezogene Fachgespräch mit mindestens ausreichend absolvieren.

Dann wird der Prüfungsausschuss des Fallbezogenen Fachgespräches mit dir entscheiden, ob eine mündliche Prüfung dein schriftliches Ergebnis in einem der beiden Fächer (Warenwirtschaft und Rechnungswesen, bzw. Wirtschafts- und Sozialkunde) ergänzen kannst. 

In der Ausbildungsordnung für Verkäufer steht das so drin: 

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu 2 Fächern mit „mangelhaft' und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des
Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Viel Erfolg!

bei 2 5en hast du nicht bestanden, kannst aber in eine mündliche Nachprüfung in eines von den beiden Fächern.

In 2 von 3 Prüfungsteilen sowie im Schnitt hätten mindestens ausreichende Leistungen erzielt werden müssen.

2x mangelhaft (Note 5) heißt: nicht bestanden.

Du kannst aber dennoch die mündliche Prüfung ablegen und - mit einer ebenfalls mündlichen - Nachprüfung in einem der beiden Problemfächer die Prüfung bestehen.