Habe ich gegenüber meinem Vermieter ein Recht auf Entfernung von Balkonverkleidung aus Asbest?
Hallo zusammen,
ein Freund hat mich neulich darauf hingewiesen, dass meine Balkonverkleidung meiner Mietwohnung Asbesthaltig ist. Habe ich gegenüber meinen Vermieter das Recht auf Austausch?
Vielen Dank!
Euer Uwe
5 Antworten
Du hast lediglich das Recht dazu, dass das Asbest, sofern nicht der Fall, in einen Zustand versetzt wird, bei dem keine Gefahr davon ausgeht.
So ist ein mehrlagiger, bindender Anstrich weitaus ungefährlicher, als die Demontage.
Solange Platten (asbesthaltig???) stabil verbaut sind geht davon keine Gefahr aus.
Bei der Demontage sollte kein Bruch verursacht werden.
Was da hängt ist harmlos.
wie kommt dein Freund zu der Annahme? das wirst dem Vermieter mittels Gutachter beweisen müssen, das kann teuer werden.
hättest dich vor Einzug drum kümmern sollen.
Wenn Asbest nicht beschädigt wird ist es auch kein Problem, daher glaube ich eher nicht, dass ein Recht auf Austausch besteht.
Und woher weiß der Freund, dass Asbest enthalten ist? Wie alt ist denn der Balkon?