habe ich geerbt?

8 Antworten

Wenn er ein Testament gemacht hat, würde ich versuchen, in Erfahrung zu bringen, wer der Testamentsvollstrecker ist

sergius  17.12.2014, 14:17

Einen TV gibt es nicht automatisch, sondern nur, wenn es im Testament ausdrücklich bestimmt ist. Vermutlich denken Sie an den "Nachlasspfleger", den das Nachlassgericht einsetzt, wenn unbekannt ist, wer als Erbe in Betracht kommt.

Beim Nachlassgericht (Amtsgericht) des letzten Wohnsitzes des Onkels nachfragen, ob ein Testament vorliegt. Für den Fall, dass keines vorliegt, dem Nachlassgericht die Nachweis hinterlassen, aus denen ihre Erbfolge hervorgeht. Geburtsurkunde, Geburts- und Ehenachweise der Großeltern, die ihre Verwandtschaft mit dem Onkel begründen; ferner Nachweise, dass dem Onkel näher stehende Verwandte nicht bzw. nicht mehr vorhanden sind (Sterbeurkunden pp,). Vielleicht hatte der Onkel, mit dem sie offenbar zu Lebzeiten nichts zu tun haben wollten, andere Personen zu Erben eingesetzt. Pflichtteilsberechtigt wären sie jedenfalls als Neffe nicht; das stünde nur Kindern, ggf. Eltern und dem Ehepartner zu.

Wully 
Fragesteller
 17.12.2014, 14:23

Danke erst einmal für diese gute Auskunft! Mit der Info, dass ich als Neffe dann nicht pflichtteilsberechtigt bin, bin ich ja immerhin aber schon einmal wieder auf dem Boden der Tatsachen (auch ganz gut so...!). Ich denke, dass dann wohl ein Testament existieren wird, in dem ich wohl nicht berücksichtigt sein werde.

Angeommen es existiert kein Testament: An Hand welcher Unterlagen kann man innerhalb der 6 Wochen prüfen, ob man das Erbe ggf. ausschlägt? Bekommt man da sofort eine Übersicht über das Vermögen vom Nachlassgericht? Woher sollen die über alle Schulden bescheid wissen ...?

Danke nochmals!

sergius  18.12.2014, 18:21
@Wully
  1. ihre 6-wöchige Ausschlagungsfrist beginnt nicht schon mit dem Tode des Onkels, sondernm nach § 1944 BGB erst, wenn Ihnen der Anfall der Erbschaft mitgeteilt wird. Hat der Onkel ein Testament hinterlassen, beginnt die Frist erst mit der Bekanntgabe durch das Nachlassgericht ("Eröffnung"). Alos z.Zt. keine Eile

2.Da hilft nur, dass sie sich persönlich zu informieren versuchen. Sollte das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger eingesetzt haben, weil die Erbfolge unbekannt ist, müsten sie sich mit ihm in Verbindung setzen. Ob er ihnen die Informationen gibt, ist jedenfalls so lange seine Sache, als ihre Erbfolge nicht geklärt ist. Abewr vorher fängt ja auch die Frist nicht an zu laufen !

Du koenntest dich ja mal beim zustaendigen Nachlassgericht (Wohnort des Onkels) erkundigen, ob was vorliegt. Aber wenn was ist, wird man schon benachrichtigt. Oder frag mal auf der Beerdigung seine Bekannten.

Kann ja aber auch gut sein, dass nichts zum Vererben da ist oder es nicht mal fuer die Beerdigungskosten ausreicht. Oder er hat ein Testament gemacht und jemand anderes erbt, vielleicht ein Freund oder so.

Wenn du geerbt hast, wirst du benachrichtigt, entweder vom Notar, oder vom Nachlaßgericht!

HugoGuth  17.12.2014, 14:57

Das ist sO nicht unbedingt richtig! gegf. muss er einen Erbschein beantragen!

Wonnepoppen  17.12.2014, 15:50
@HugoGuth

Ok, werd ich mir merken, danke.

wenn du der einzige verwandte bist, wäre ja der erste schritt, den onkel vernünftig unter die erde zu bringen. wenn kein testament vorhanden ist, musst du wohl bei gericht einen erbschein beantragen.