Habe ich als zukünftiger Hauptmieter ein Recht darauf, dass die Dielen neu abgeschliffen und lackiert werden?

4 Antworten

Nein, ein Recht darauf hast du in dem Fall nicht. Das hättest du nur, wenn der Boden nicht richtig benutzt werden könnte, also z.B. wenn man stellenweise Angst haben muss, dass die Latten brechen oder so. In deinem Fall ist das nur eine Schönheitssache, und dafür kann der Vermieter nicht gezwungen werden.

Jedoch steht es dir natürlich frei, mit dem Vermieter eine Einigung zu finden. Vielleicht kannst du ihn überzeugen, dass es sinnvoll wäre. Oder du bietest ihm deine Eigenleistung an, sodass die Kosten geringer sind. Irgend etwas wird dir bestimmt einfallen.

Das ist Verhandlungssache. Auf jeden Fall solltest du den jetzigen Zustand beweiskräftig dokumentieren. Sonst darfst du das dann beim Auszug zahlen.

Cessy93 
Fragesteller
 02.01.2018, 18:20

Ich habe bereits Bilder gemacht als ich vor 2 Monaten eingezogen bin, in dem Schreiben von der Hausverwaltung zur Übergabe des Mietverhältnisses vom Hauptmieter zum Untermieter steht, dass der Vermieter ggf. einen Anspruch auf die etwaige Durchführung von Schönheitsreparaturen hat, welcher sich aber immer nur gegen den aktuellen Mieter richtet, daher habe ich Sorge, dass die bisherigen Schäden mir zur Last gelegt werden, obwohl ich noch nicht lange in der Wohnung wohne.

Nein, diesen Anspruch haben Sie nicht. Eine Wohnung wird gemietet wie gesehen.

Sie können den Vermieter nur freundlich fragen, ob er sich das mal ansieht und ob er es lackieren lässt. Müssen tut er gar nichts.

Anspruch hast du nicht.....wie gesehen so gemietet...aber reden und verhandeln das geht immer ......er könnte sagen...Teppich drauf ! oder er macht da einen neuen Boden und erhöht die Miete...

das schein ja kein "guter Boden" zu sein..

verhandeln...dann weißt du mehr !

nicht vergessen Übergabeprotokoll der Wohnung

Cessy93 
Fragesteller
 02.01.2018, 18:25

Ja ein Übergabeprotokoll werde ich auf jeden Fall erstellen, möchte keine bösen Überraschungen beim Auszug erleben