Habe gestern einen Kleiderschrank bei eBayKleinanzeigen zum verschenken inseriert?

5 Antworten

Dem Prinzip folgen. Soweit kommt es noch, dass man sich moralisch Vorwürfe macht, weil man Ukrainern etwas nicht gab, was die sich wünschten. Leute, wacht mal wieder auf.

Du hast dem ersten zugesagt, also mit ihm einen Kaufvertrag geschlossen. Jetzt zählen weder Motto noch Prinzip, nur noch der Vertrag.

Flaxnet 
Fragesteller
 08.12.2022, 01:41

Ich kann trotzdem noch zurück treten. Dieser weißt ja nicht, dass der der erste ist.

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Schimeck  08.12.2022, 01:43
@Flaxnet

Du hast zugesagt, somit einen rechtskräftigen Kaufvertrag nach BGB geschlossen, den Du nicht mehr einseitig lösen kannst. Ebay Kleinanzeigen ist kein rechtsfreier Raum. Eventuell könnten Schadenersatzansprüche auf Dich zukommen.

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Flaxnet 
Fragesteller
 08.12.2022, 01:47
@Schimeck

Ja, ist klar. Ich trete einfach zurück. Und gut ist. Ein Kaufvertrag kann nur durch Bezahlung und Annahme zustande der Ware zustande kommen. Bitte die ahnungslosen antworten sein lassen.

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Flaxnet 
Fragesteller
 08.12.2022, 02:00
@Schimeck

Das trifft in dem Fall aber nicht zu. 🤦

Schau mal bei deinem Link genau ins Detail, was zu einem Kaufvertrag alles dazu gehört.

Mach's gut!

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Ich würde eine Zusage unbedingt einhalten. Falls du keine Zusage gemacht hast, kannst du es natürlich selbst aussuchen. Ich glaube, man kann sich da schon vom Bauchgefühl leiten lassen.

Ich würde aber noch nicht absagen, sondern nur sagen, dass du es einem anderen zugesagt hast. Die Anzeige natürlich erst mal deaktivieren.

Falls der Interessent abspringt (kommt häufiger vor), kannst wieder fragen, ob der nächste noch interessiert ist.

Ja ich denke schon weil wenn du jetzt das "Prinzip" verlässt benachteiligt du die eigentliche Person die zuerst war