Habe gerade jemanden angesprochen weil er seinen Sprinter laufen lassen hat, er sagte dass er das darf weil er eine Gefriertruhe drin hat, darf er das?
Normale LkWs haben ein extra Kühlaggregat. Stimmt das, dass das nicht verboten ist, dass er immer das Fahrzeug laufen lassen darf auch während Pausen über Mittag ect.
3 Antworten
Bei einem Sprinter läuft die Laderaumkühlung über den Fahrzeugmotor. Da ist weder Platz für ein separates Kühlgerät noch geht das vom Gewicht her. Also ist das so korrekt.
Laut der StVO ist unnötiges Laufenlassen verboten.
Wenn das Kühlaggregat am Fahrmotor betrieben wird, dann ist es nichtmehr unnötig.
Außerdem ist die Abgasreinigung des Fahrmotors wesentlich besser, als von so einem kleinen Dieselkühlaggregat.
Nein. Ergibt auch keinen Sinn, lässt der das Ding 24/7 laufen!?
lässt der das Ding 24/7 laufen!
Mit Sicherheit nicht. Auf dem Betriebsgelände werden die Autos dann ans Stromnetz angesteckt zum kühlen.
Einfach mal ein bissl logisch denken.....