Gutschein bei nicht verfügbare Ware?

5 Antworten

Sonst drohe ich jetzt mit meinem Anwalt 

Hast Du denn auch einen? Mit Anwalt drohen finde ich aus eigener beruflicher Erfahrung heraus immer sinnlos, weil das eh nicht ernst genommen wird.

Die Leute, die einen Anwalt haben, drohen nicht damit, sondern nehmen ihn ohne Ankündigung in Anspruch.

Und ja, wenn der Händler den Kaufvertrag nicht erfüllen kann, muss er Dir das Geld zurückerstatten. Er kann dich nicht mit einem Gutschein abwimmeln.

Wenn der Händler nicht reagiert, hast Du da zwei Möglichkeiten: Mahnbescheid oder eben Anwalt. Ich hoffe, der Händler sitzt nicht im Ausland.

Naja 4 Wochen sind schon ewig lang. Glaub nicht dass da noch was bringt wenn du weiterdiskutierst. Wenn es dir soooooo wichtig is schalt n Anwalt ein aber ich weis nicht ob das jz Society birngt

btw, viel glück

Mit der Info, dass der Artikel nicht geliefert werden kann, gehst du jetzt den klassischen Weg. Du trittst vom Kaufvertrag zurück und setzt eine Frist zur Rückzahlung des bereits gezahlten Kaufpreises + Versandkosten in Höhe von .... €.

Bei der Rückzahlungsfrist nennst du ein genaues Datum.

Google mal ein bisschen, es gibt entsprechende Musterbriefe.

Dann drohe doch mit dem Anwalt, wenn du das möchtest.

Diskutieren bringt nichts. Einfach einen Brief schicken mit einer Frist zur Erstattung des Kaufpreises.

Wie hast du denn überhaupt bezahlt?