Grundstücksverkauf Steuern unterjährig bezahlen?

1 Antwort

Ein privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) liegt nur dann vor, wenn

  • zwischen Anschaffung und Verkauf des Grundstücks keine 10 Jahre liegen,
  • Ein Veräußerungsgewinn (Veräußerungspreis abzüglich Anschaffungskosten) mind. 1.000€ beträgt
  • Und wenn das Grundstück zwischen Kauf und Verkauf nicht ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und beiden Vorjahren nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde
Habe gehört das ich einen Antrag auf Vorauszahlung auch einmalig für dieses Jahr stellen kann wegen der „Sondersituation“. 

Ja, das geht. Auch wenn es nur für dieses Jahr ist.

Einfach einen Antrag auf "Festsetzung von Vorauszahlungen" beim Finanzamt schriftlich stellen und dabei die Situation darlegen (Veräußerungsgewinn i.H.v. XY €,...)

Aber geht das als Privatperson und das eben nur für den Grundstücksverkauf.

Ja.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig