Grundstück verschenken oder verkaufen?

4 Antworten

auf jeden Fall verschenken (nur dem Kind) da dies dann steuerfrei ist. Bis 20000 EUR wäre der Anteil auch bei dem "Nichtkind" als Schenkung steuerfrei


Da braucht Ihr Euch keine Sorgen zu machen. Bei einem Grundstückswert von lediglich 2500 Euro fällt bei Euch beiden keine Schenkungssteuer an. Deshalb ist eine Schenkung empfehlenswert. Bei einem Kauf würde nämlich Grunderwerbsteuer anfallen. (je nach Bundesland zwischen 4,5 bis ca. 7 %)

Irek85 
Fragesteller
 22.11.2015, 18:41

und wie würde es sich verhalten wenn sageb wir mal Es schon Baugrund wäre ? mit einem Wert von ca 35000?

Mismid  22.11.2015, 19:04
@Irek85

genauso! bis 20000 für Fremde, Kinder bis 400.000 EUR steuerfrei

lesterb42  23.11.2015, 17:19

Das mit der Grunderwerbsteuer ist falsch. Diese fällt bei Erwerb von den Eltern nicht an (§ 3 Nr. 6 GrStG).

Bei einem Grundstückswert von 35000 Euro und mehr ist zu beachten, dass der Freibetrag für den Schwiegersohn, also Dich, überschritten ist. Es würde also Schenkungssteuer auf Deinen Anteil anfallen. Es würde sich daher empfehlen, dass nur Deine Ehefrau sich das Grundstück schenken läßt.

Sie könnte dann später wiederum einen Miteigentumsanteil an Dich schenkungssteuerfrei übertragen.

Irek85 
Fragesteller
 22.11.2015, 19:01

umgedreht sind die Eltern meiner Frau. So hatten wir es vor Grund von Eltern auf Tochter bzw Frau und dann Frau auf mich Frau auf mich ist Freibetrag laut Internet 500000

Irek85 
Fragesteller
 22.11.2015, 19:04

Sorry hab mich verlesen war schon richtig geschrieben von dir . Aber genau wie du sagst hatte wir das geplant 😃

Bei 2500 € Wert fallen doch keine Schenkungssteuern bei Verwandten 1.grades an. Würde ich jetzt mal zumindest behaupten...

Irek85 
Fragesteller
 22.11.2015, 18:38

Das dachte ich auch da ein Freibetrag für die Tochter von 400000 Euro besteht dachte ich . Evtl weil es Landwirtschaftlicher Grund ist ??

Budden87  22.11.2015, 18:42

Kann sein, glaub ich aber nicht... Und selbst wenn, bei 2.500€ würde der SteuerBetrag jetzt auch nicht wirklich ins Gewicht fallen...

Irek85 
Fragesteller
 22.11.2015, 18:49

Ja aber würde schon wieder anders aussehen wenn es bis dahin schon als Baugrund geändert wird dann wäre der Wert ca 35000. weiß leider nicht wann das passiert ob das mit gehnemiging des Plans vom Landratsamt schon Baugrund wird

Budden87  22.11.2015, 18:52

Dann brauchst du wiederum ja keine Angst haben, weil es dann kein landwirtschaftlicher Grund mehr ist. Und das war doch der Grund warum du befürchtet hast, das da der Freibetrag nicht mehr gilt... Warte einfach ab, wird schon gut laufen 😉

Irek85 
Fragesteller
 22.11.2015, 18:55

Ok passt Danke siehst die Sache aber auch so wie ich also denke das ich gar nicht so falsch liege 😃