Grundstück mit Haus verschenken trotzdem Wohnen bleiben?

5 Antworten

jeder 50 % oder hat eine dritte Person die restlichen 50%?

lebenlanges Wohnrecht können nur die Eigentümer einräumen (der Beschenkte oder der Beschenkte und die dritte Person)

Schenkungen können im Fall eingetretener Sozialhilfebedürtigkeit bis zu 10 Jahre rückwirkend durch den Träger zurückgefordert werden (wenn man z.B. Pflegefall wird etc.)

Wenn du jemanden findest, der es übernehmen will und dir ein Wohnrecht bewilligt? Da der Beschenkte vermutlich nicht mit dir verwandt ist - fällt Schenkungssteuer an.

Hat das mit der Teilungsversteigerung nicht geklappt? Wenn es immer noch um das gleiche Haus geht- habt ihr mal geprüft, ob ihr über eine Abgeschlossenheitsbescheinigung Wohnungseigentum bilden könntet?

So wie ich das interpretiere - steht der ursprüngliche Vertrag nicht auf den Beinen um das Ganze so umzusetzen wie du es dir vorstellst. Welche Idee hatte dann der Anwalt?

Nur damit ich das jetzt richtig verstehe: Ihr habt ein Haus mit Grundstück und jedem von euch gehören 50%. Ihr seid euch einig dass ihr das Anwesen verschenken wollt.

Ja das geht, allerdings muss dass notarieill festgehalten werden.

Ja, das funktioniert, das Wohnrecht muss jedoch ins Grundbuch eingetragen werden.

Mit Hilfe eines Notars kann man alles mögliche festlegen.
Aber warum verschenken?