Grundmauern bleiben erhalten, baurechtlich ein Neubau?
Hallo zusammen,
wir haben ein altes kleines Häuschen gekauft und wollten dieses energetisch sanieren. Das Haus steht in Grenzbauweise, hat ein Erdgeschoss gemauert aus Sandsteinen, eine erste Etage und ein Dachgeschoss aus Fachwerk. Wir stellten fest, dass in der ersten Etage sämtliche Balken morsch waren, während im Dachgeschoss alles okay ist und die Balken auch wiederverwendet werden. Also wurde das Dach abgetragen, alles aufgehoben, das erste Geschoss abgerissen und entsorgt. Die Grundmauern des Erdgeschosses sowie der alte Keller bleiben erhalten. Nun sagt das Bauamt, es handele sich jetzt um einen Neubau. Daher bräuchten wir die Unterschrift der Nachbarn, welche eine Baulast erlauben müssen. Diese wollen das aber nicht. Für uns bedeutet das den finanziellen Ruin, da wir das abgerissene Haus nicht verkaufen können, aber auch den Nachbarn nicht Zehntausende Euro Entschädigung zahlen können. Wir wollten doch nur sanieren und nicht neu bauen und wie gesagt, wir ändern nichts an den ursprünglichen Grenzen.
Hat jemand Erfahrung in der Beziehung? Wir sind am Ende und wissen nicht weiter.
3 Antworten
Ja, da hat das Bauamt recht. Den Trick, man lässt eine alte Wand stehen und macht alles andere neu, ging vor 30 Jahren noch - heute nicht mehr. Der überwiegende Teil des Gebäudes ist neu und somit ist er als Neubau zu werten. Auch wenn ihr alle 4 Wände stehen lasst, ändert sich da nichts.
Bei Grenzbebauung muss der Nachbar zustimmen.
Warum habt ihr euch nicht vorher informiert??? Im Nachhinein ist das Geschrei immer groß.
Servus,
Grundlegend sind Sanierungen jeglicher Art nicht Genehmigugspflichtig.
Letztendlich müssen die Sanierungen 1 zu 1 mit dem Altbau sowie der damals erteilten Baugenehmigung übereinstimmen.
Wenn dies der Fall ist, gibt es auch im Nachhinein keine Probleme mit dem Bauamt.
Warum wollen eure Nachbarn nicht unterschreiben ???
Fakt ist jedoch das eine Sanierung Stückweise stattfinden muss. Sobald ihr ein komplettes Stockwerk abreißt zählt dies folglich als Neubau.
Warum zählt es als Neubau?
Du bekommst den Neubau nicht 100 Prozentig wie den Altbau hin, und deshalb soll eine Stückweise Erneuerung stattfinden, dass einer höheren Abweichung vom Altbau gegengehalten werden soll.
Was kannst du jetzt machen?
Das deine Nachbarn nicht unterschreiben, hat keine Auswirkung auf die Erteilung einer Baugenehmigung.
Sofern das Haus letztendlich im nahezu alten Zustand entstehen soll, ist die Einwilligung kurzum Egal.
Deine Nachbarn haben zig Jahre mit diesem Haus neben ihrem verbracht, und nur weil ihr jetzt einziehen wollt stört es???
So wird es auch das Bauamt bewerten, und euch die Baugenehmigung ohne die Einwilligung eurer Nachbarn erteilen.
Eine Entschädigung an euere Nachbarn muss ebenfalls nicht erbracht werden.
Eine andere Geschichte wäre es, wenn ihr direkt vor dem Wohnzimmerfenster eurer Nachbarn eine riesige Garage bauen wollt...
Kein Unsinn.
Habe Jahrelange Erfahrung mit Bauvorhaben (Planung und Umsetzung)
Womöglich unterscheidet sich das Baurechtlich.
Ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich mache Bauanträge in allen Bundesländern und überall muss der Nachbar unterschreiben, wenn Grenzbebauung. Und wenn nur die Grundmauern stehen bleiben gilt das auch immer als Neubau, schon seit vielen vielen Jahren.
Hallo wie es jetzt weiter geht weis ich nicht, aber ihr hättet beim Dach anfangen müssen zuerst das Dach erneuern, dann einzeln die Außenwände jede Seite extra
und dann nach und nach erneuern, in dem Moment wo ihr ein Stockwerk komplett abreist ist es ein Neubau Euch bleibt nur mit den Nachbarn verhandeln
Ja, genau das wollten wir zuerst. Dann stellte sich heraus, dass alles noch teurer wird, wenn man Wand für Wand abstützt und deshalb riet unser Bauunternehmer zu dieser Lösung.
Du schreibst Unsinn.