Grundmauern bleiben erhalten, baurechtlich ein Neubau?

3 Antworten

Ja, da hat das Bauamt recht. Den Trick, man lässt eine alte Wand stehen und macht alles andere neu, ging vor 30 Jahren noch - heute nicht mehr. Der überwiegende Teil des Gebäudes ist neu und somit ist er als Neubau zu werten. Auch wenn ihr alle 4 Wände stehen lasst, ändert sich da nichts.

Bei Grenzbebauung muss der Nachbar zustimmen.

Warum habt ihr euch nicht vorher informiert??? Im Nachhinein ist das Geschrei immer groß.

Servus,

Grundlegend sind Sanierungen jeglicher Art nicht Genehmigugspflichtig.

Letztendlich müssen die Sanierungen 1 zu 1 mit dem Altbau sowie der damals erteilten Baugenehmigung übereinstimmen.

Wenn dies der Fall ist, gibt es auch im Nachhinein keine Probleme mit dem Bauamt.

Warum wollen eure Nachbarn nicht unterschreiben ???

Fakt ist jedoch das eine Sanierung Stückweise stattfinden muss. Sobald ihr ein komplettes Stockwerk abreißt zählt dies folglich als Neubau.

Warum zählt es als Neubau?

Du bekommst den Neubau nicht 100 Prozentig wie den Altbau hin, und deshalb soll eine Stückweise Erneuerung stattfinden, dass einer höheren Abweichung vom Altbau gegengehalten werden soll.

Was kannst du jetzt machen?

Das deine Nachbarn nicht unterschreiben, hat keine Auswirkung auf die Erteilung einer Baugenehmigung.

Sofern das Haus letztendlich im nahezu alten Zustand entstehen soll, ist die Einwilligung kurzum Egal.

Deine Nachbarn haben zig Jahre mit diesem Haus neben ihrem verbracht, und nur weil ihr jetzt einziehen wollt stört es???

So wird es auch das Bauamt bewerten, und euch die Baugenehmigung ohne die Einwilligung eurer Nachbarn erteilen.

Eine Entschädigung an euere Nachbarn muss ebenfalls nicht erbracht werden.

Eine andere Geschichte wäre es, wenn ihr direkt vor dem Wohnzimmerfenster eurer Nachbarn eine riesige Garage bauen wollt...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
pharao1961  14.10.2021, 09:26

Du schreibst Unsinn.

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JohnWayne1106  14.10.2021, 14:51
@pharao1961

Kein Unsinn.

Habe Jahrelange Erfahrung mit Bauvorhaben (Planung und Umsetzung)

Womöglich unterscheidet sich das Baurechtlich.

Ist ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

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pharao1961  14.10.2021, 17:37
@JohnWayne1106

Ich mache Bauanträge in allen Bundesländern und überall muss der Nachbar unterschreiben, wenn Grenzbebauung. Und wenn nur die Grundmauern stehen bleiben gilt das auch immer als Neubau, schon seit vielen vielen Jahren.

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Hallo wie es jetzt weiter geht weis ich nicht, aber ihr hättet beim Dach anfangen müssen zuerst das Dach erneuern, dann einzeln die Außenwände jede Seite extra

und dann nach und nach erneuern, in dem Moment wo ihr ein Stockwerk komplett abreist ist es ein Neubau Euch bleibt nur mit den Nachbarn verhandeln

Woher ich das weiß:Recherche
mueteli 
Fragesteller
 13.10.2021, 18:28

Ja, genau das wollten wir zuerst. Dann stellte sich heraus, dass alles noch teurer wird, wenn man Wand für Wand abstützt und deshalb riet unser Bauunternehmer zu dieser Lösung.

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Venus345  13.10.2021, 18:30
@mueteli

dann würde ich den Bauunternehmer mal ins gebet nehmen und ihn eventuell auf Schadenersatz verklagen er hätte das auch wiesen müssen wann ich als Laie es auch weis

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