Grundgesetz?

6 Antworten

Jedem Bürger ist es gegeben beim Verfassungsgericht Klage einzureichen wenn Er oder Sie der Meinung ist von staatlichen Stellen ungleich behandelt zu werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Aktiv in der Lokalpolitik. Lange politisch Interessiert

Ralf18290 
Fragesteller
 23.05.2024, 20:41

Ja das stimmt was du schreibst , beim Karlsruher Gericht.

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Artikel 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Darüber hinaus sind wir alle Divers

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ralf18290 
Fragesteller
 25.05.2024, 20:44

Behinderung heißt lügen ,sonst kommst du nicht in ein Job . Also verheimlichen!

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IsaJea  25.05.2024, 20:57
@Ralf18290

Wenn ich Deine Antwort jetzt richtig verstanden habe, bekommt jemand der eine Behinderung hat nicht jeden Job. Damit man den Job bekommt heißt es dann lieber etwas verheimlichen.

Das will und kann ich nicht ausschließen. Und kommt sicher öfter vor als wir denken. Das ist wirklich schade.

Die Realität ist, das die Firmen wohl immer eine Ausrede finden um einen Menschen mit Behinderung nicht einstellen zu müßen.

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Ralf18290 
Fragesteller
 25.05.2024, 21:02

Danke für deine Offenheit , und dein Verständnis was so bei den Betrieben passiert.

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IsaJea  25.05.2024, 21:06
@Ralf18290

Das passiert nicht nur Menschen mit Behinderung sondern ist an der Tagesordnung weil es fingierte Ausschreibungen gibt, auch intern.
Sollte sich dennoch jemand darauf bewerben der laut den Bewerbungsunterlagen eindeutig besser ist, sucht man eben Gründe warum man seinen Favoriten auf dem Arbeitsplatz sehen möchte, und nicht den vermeintlich besseren.

Das zu ändern, ist meiner Meinung nach ein Ding der Unmöglichkeit.

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Das Grundgesetz ist ein Abwehrrecht gegen den Staat: Er darf niemanden aufgrund dessen sexueller Orientierung schlechter stellen. Mehr nicht. Es ist insbesondere kein Anspruch gegenüber Dritten.

Gemäß GG ist es gegeben, es wird nicht überall gelebt.

Menschen sind ungleich. Niemand leugnet dies, da es unsinnig wäre, muss man doch nur einen beliebigen weiteren Menschen betrachten, um Unterschiedlichkeiten wahrzunehmen.

Das Grundgesetz garantiert allgemeine Gleichheit vor dem Gesetz sowie Gleichberechtigung der Geschlechter. Diese ist ergo de jure gegeben.