Grunderwerbssteuer bei Enkelin?

6 Antworten

Hättest DU das Haus alleine gekauft, sähe es anders aus ! Nachträglich hätte man dann immer noch......

EHRLICHKEIT zählt heute nicht mehr viel - jedenfalls nicht dort, wo man dann ohne Zweifel schlußfolgert, das andere ebenso ehrlich denken und handeln wie man selbst. Vertrauen in AMT UND WÜRDEN sind dabei heute meist ein beinahe tödlicher Fehler - zumind. finanz. gesehen.

Du glaubst doch nicht im Ernst, das die klebrigen Pfoten vom Fiskus auch nur auf einen CENT beim deutschen Bürger verzichten, den sie - wie heißt es so niedlich und liebevoll >BEITREIBEN< können, ODER ? Hinzu kommt dann noch, das es nach dem sog. "geltendem Recht" tatsächlich so ist, das keine direkte Verwandschaftlinie bei deinem Mann vorliegt - also muß er löhnen !

Unsere Polit-Zirkus braucht doch außerdem ach so dringend Kohle um sie ( meist ) sinnlos zu verprassen. Politische Image-Pflege und Arbeitsplatz-Sicherung muß halt eben sein und ist entsprechend teuer, und es gibt nebenbei ja genug treu- und redlich >schaffende Bürger< die den ganzen Murks bezahlen - und die Klappe halten.

Hallo.

Ja das ist so . Sie sind Enkelkind und ihr Mann hat damit nichts zu tun.

Er müsste auch im Unterhaltsfall nicht für deine Mutter aufkommen.

Bei Erben und Unterhalt gilt der Verwantschaftsgrad. Wäre ein 'Wohnrecht eingetragen für deiner Oma währe das vor einigen Jahren auch nicht der fall gewesen.

Mit Gruß

Bley 1914

Das Finanzamt hat recht.

Der Erwerb ist dann steuerfrei, wenn es sich um einen Erwerb zwischen Verwandten in gerader Linie oder um einen Erwerb zwischen Ehegatten/Lebenspartnern handelt.

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html

Helmuthk  31.05.2018, 17:45

Und was ist mit Satz 3 in der Vorschrift, wonach Ehegatten den Erwerbern gleich stehen?

peterobm  31.05.2018, 21:13
@Helmuthk

so wie ich das verstehe, du erbst, trotzdem fällt die Grundsteuer an; das ist gegenüber dem Finanzamt geschuldet.

und was sagt Nr. 1 aus?

Helmuthk  31.05.2018, 22:37
@peterobm

Die Befreiungsvorsvorschrift ist § 3 Nr. 6.

Und wenn Du diese Nummer genau list, findest Du auch den Satz 3 mit der Begünstigung von Ehegatten, jetzt erweitert auf den Partner in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft.

dieschwester88 
Fragesteller
 31.05.2018, 23:23
@Helmuthk

ja genau so hab ich das auch verstanden...

PatrickLassan  01.06.2018, 08:06
@peterobm
so wie ich das verstehe, du erbst, trotzdem fällt die Grundsteuer an;

In der Frage geht es weder um eine Erbschaft noch um Grundsteuer, sondern um einen Verkauf unter Verwandten und Grunderwerbsteuer.

Hallo.

Wenn ihr beide im Grundbuch steht , sicher muss dein Mann zahlen.

Mit Gruß

Dein Ehemann ist mit der Oma nicht in gerader Linie verwandt, deswegen greift die Ausnahme nicht.

dieschwester88 
Fragesteller
 31.05.2018, 11:04

ja aber so steht es doch im Grunderwerbssteuerrecht drin oder versteh ich das da falsch?

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__3.html

frodobeutlin100  31.05.2018, 11:09
@dieschwester88

was soll da stehen?

Nr. 4 - Grundstückserwerb vom (!) Ehegatten - liegt nicht vor

Nr. 6 - liegt vor

dieschwester88 
Fragesteller
 31.05.2018, 11:28
@frodobeutlin100

Nr 6.,genau und da steht ja dass den Personen in Satz 1 und 2 DEREN Ehepartner gleichgestellt sind.Vielleicht steh ich auf dem schlauch;-) .

AalFred2  31.05.2018, 12:18
@dieschwester88

Du hast aber ja weder einen Erwerb unter 2500€ noch einen Todesfall noch einen Schenkung. Damit geht es um keinen Fall aus 1 oder 2.

frodobeutlin100  31.05.2018, 12:27
@dieschwester88

Nummer 6 sagt im letzten Satz aus wem die Nr. 6 geannnten Personen gleichgestellt sind - nämlich dem Ehegatten etc.

da steht nicht Ehegatten sind gleichgestellt ...

der Bescheid ist richtig

man könnte auch sagen für die Personen aus Nr. 6 gilt Nr. 4 (dem Sinne nach)

dieschwester88 
Fragesteller
 31.05.2018, 12:55
@frodobeutlin100

achso .dann finde ich das aber bisschen unglücklich formuliert....denn dieses "deren ehepartner" bezieht sich ja eigentlich auf die genannten Personen und nicht auf den ehepartner des verkäufers.dann müsste da normal stehen:die genannten Personen sind mit dem ehepartner des Veräußerers gleichzusetzen oder nicht. Danke schon mal,werde mal den Notar kontaktieren,der hatte uns nämlich versichert dass keinerlei Grunderwerbskosten anfallen.was ein hick hack ;-)

dieschwester88 
Fragesteller
 31.05.2018, 12:57
@dieschwester88

Da wäre es ja sinniger gewesen es auf mich laufen zu lassen und dann hätte ich die hälfte auf meinen mann umschreiben lassen...wären zwar auch kosten angefallen aber weniger wie so

AalFred2  31.05.2018, 13:21
@dieschwester88

Ja, wäre es. Das hätte euch ein Steuerberater auch gesagt.

frodobeutlin100  31.05.2018, 18:07
@AalFred2

das könnte allerdings ein Steuerumgehungsgeschäft sein ... da sollte der Steuerberater erstmal prüfen, ob die Steuer dann nicht trotzdem anfällt ...

dieschwester88 
Fragesteller
 01.07.2018, 14:08

So!es ist mit dem Finanzamt geklärt....Es ist tatsächlich so ,dass mein Mann NICHTS zahlen muss! Haben sich auch nicht geäußert was da schief gelaufen ist aufjedenfall war es gut ,dass wir widerspruch eingelegt haben...sonst wären wir nun mehrere tausend euro ärmer!!