grundbucheintrag bei haus kauf durch zwangsversteigerung

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles geht, wenn man es will!!!

Habt ihr Gütertrennung?

Wenn nicht, würde ich mir keine großen Sorgen machen ;-)

Aber nach einer vertrauensvollen Beziehung hört es sich für mich nicht an!

Cerealie  06.06.2011, 11:02

Wenn das Haus nur auf den Mann läuft, spielt es auch bei Gütergemeinschaft im Erbfall eine riesige Rolle ....

Wenn der Mann Alleineigentümer ist und verstirbt, dann erbt seine Frau bei gesetzlicher Erbfolge 1/2 des Hauses, und die Kinder des Mannes teilen sich die andere Hälfte ....

Gehört das Haus jedoch beiden schon zu Lebzeiten je zur Hälfte, dann erbt die Frau bei gesetzlicher Erbfolge von der Hälfte des Mannes die Hälfte und seine Kinder teilen sich die andere Hälfte .... das heisst:

Der Frau gehören 3/4 vom Haus, den Kindern des Mannes aus erster Ehe gehört nur ein Viertel vom Haus ...

Wenn es darum geht, das Haus im Alter erhalten zu können, kann das gravierend wichtig sein

Nic43  06.06.2011, 11:06
@Cerealie

Ja, das stimmt schon, aber ein 1/2 Haus ist doch auch zur Beruhigung erstmal hilfreich, oder?

Cerealie  06.06.2011, 11:11
@Nic43

Nicht, wenn die Kinder auf ''Auszahlung'' bestehen und dir das Haus unter Hintern weg verkaufen ... schon öfter so erlebt.

Ausserdem hätte der Ehemann ja auch noch die Möglichkeit, den Kindern das Haus per Testament zu vermachen, wenn es ganz ihm gehört, dann ist nicht mal was mit ''halben Haus'' ... und ''Wohnrecht'' ist kein befriedigender Zustand ... da wurden schon sehr viele aus dem Haus gemobbt

traurigeehefrau 
Fragesteller
 06.06.2011, 14:09

an Nic43,danke für deine Antwort, die mich sehr überzeugt,da ich es auch so sehe."Alles geht,wenn man es will":-(und er will halt "eigentlich" nicht. Gütertrennung=Haben keinen Ehevertrag oder dergleichen.Ehevertrag habe ich gar nicht erst angebracht, damit er nicht meint, ich bin auf sein Geld aus etc.vertrauensvolle Beziehung= mein Mann ist sehr misstrauisch hat in seinen letzten beiden Partnerschaften zu viel Mist erlebt. Dennoch der Heiratsantrag kam von ihm, für mich völlig überraschend, die Idee ein "gemeinsames" Haus zu kaufen ebenso. Ich war auch ohne Trauschein und Grundbesitz glücklich:-(

Nic43  06.06.2011, 14:27
@traurigeehefrau

Wünsche Euch beiden alles Gute und eine gemeinsame Zukunft!!!

Danke für`s Sternchen ;-)

Aus deiner Frage wird mir nicht deutlich, ob du selbst auch Geld in dieses Haus gesteckt hast. Wenn ja, musst du mit ins Grundbuch. Aber nicht erst irgendwann, sondern sofort. Wenn dein Mann das Haus allein finanziert hat, sehe ich allerdings keine rechtliche Grundlage dafür, dich ins Grundbuch aufzunehmen.

Cerealie  06.06.2011, 11:26

Ich bin nicht zu 100% deiner Meinung - selbst wenn das Kapital nur von einem kommen sollte, so stecken meist doch beide Muskelkraft in so ein Projekt ... und ich wäre ganz nett angepieselt, wenn mein Gatte unser Häuschen auf sich allein hätte schreiben lassen, ich mich mögl. Weise 20 Jahre darin abgerackert hätte, und mir dann gar nichts davon gehört ...

Es gibt auch ''Muskelhypotheken'' .... warum also nicht auch ''Muskel-Besitzrecht''? ;-)

Recht hast du natürlich zu 100%, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, das beide im GB stehen, wenn nur einer das Portemonnaie zückt ... aber bei Ehepartnern sehe ich auch ein Stück weit eine moralische Verpflichtung ...

JK2331  06.06.2011, 11:58
@Cerealie

moralische Verpflichtung>

Ja, ich verstehe was du meinst und sehe das grundsätzlich ähnlich.

Die Fragestellerin gibt an, dass sie "frisch verheiratet" ist. Nun stellen wir uns den Fall mal andersherum vor. Rein theoretisch. Die Frau zahlt nichts zum Haus dazu, sie rackert sich nicht ab und bringt keine Muskelkraft ein. Stattdessen entwickelt sie sich nach dem Einzug zum Hausdrachen und stellt nur Forderungen. Nach zwei Jahren lässt sie scheiden und verlangt, dass ihr Anteil am Haus zur Auszahlung kommt. Der Mann, der sich erst von einer moralische Verpflichtung hat leiten lassen und zwischenzeitlich noch mehr Geld in das Haus gesteckt hat, hat kein Geld mehr welches er auszahlen könnte. Das Haus kommt erneut in die Zwangsversteigerung.

Wo ist da die Gerechtigkeit? Man kann die Dinge drehen und wenden wie man will, es wird letztendlich immer einen Pferdefuß geben. ;)

traurigeehefrau 
Fragesteller
 06.06.2011, 14:23

an JK2331, nein ich habe kein Geld gehabt, um ein Haus zu kaufen. Bedingt durch meine Erkrankung mit körperl.Behinderung beziehe ich aber eine enigermaßen zufriedenstellende Eu-Rente.Von dieser profitiert außer meinem 16 Sohn,der bei mir/uns lebt, auch mein Mann, da wir von diesem Geld leben. Das Geld für das erworbene Haus stammt aber allein von meinem Mann aus dem Verkauf einer seiner Eigentumswhg. Die Grundlage mich ins Grundbuch aufzunehmen, habe ich gar nicht erst mit ihm besprochen, ehr war ich tatsächlich der Annahme, dass dies natürlich so sein wird. Letztendlich habe ich dieses Haus, bezahlbar und mit großem Grundstück, so wie es in erster Linie mein Mann sich gewünscht hatte, gefunden. Und war selbstverständlich mit bei der Zwangsversteigerung dabei als Bieter bzw.Mitbieter. Auch das Gepräch vor ab mit den damailigen Besitzern des Hauses habe ich geführt, so dass wir uns das Haus sogar vorher anschauen durften. Was bei Zwangsversteigerungen ja meist nur sehr schwer machbar ist. Wie auch immer für mich war es halt "selbstverständlich". Das ich mir nun auch noch Gedanken um die Moral meines Mannes machen muss ist für mich einfach nur traurig:-( Erzwingen oder Erbetteln werde ich nichts. Nimmt mein Mann mich aus "freien Stücken" mit ins Grundbuch rein, ist das ok. Wenn nicht, werde ich mir wohl oder übel auch über den Beziehungsstand und- Status Gedanken machen müssen:-(

JK2331  06.06.2011, 15:36
@traurigeehefrau

Wenn doch noch alles nach Deinen Vorstellungen verläuft, dann meldest Du Dich beim nächsten Mal mit dem Namen "FröhlicheEhefrau" in diesem Forum an. ;))

Alles Gute für Dich!

Wenn ER nicht will, kommst du nicht ins Grundbuch. Vielleicht kannst du ihn dazu bringen, dass dir ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen wird. Dann gehört das Haus ihm und du bist abgesichert.

traurigeehefrau 
Fragesteller
 06.06.2011, 14:35

an hamstichefin, allein der Gedanke in "dazu bringen", bringt mich innerlich um:-( egal ob Grundbucheintrag oder halt lebenslanges Wohnrecht. Der einzige Egoismus oder ehr Angst, den man mir vorwerfen kann ist darauf zurückzuführen, dass da eben noch 3 Kinder von meinem Mann sind, die mit "Sicherheit" keine Behinderte in ihren 4 Wänden wollen, wenn mein Mann viell.mal nicht mehr ist bzw. vor mir stirbt.

Du bist neu. Merkt man. Wirst bald mitbekommen, daß hier keiner bereit ist, einen in dieser Art verfaßten Text zu lesen.

Für den "Austausch" ist übrigens das Forum geschaffen worden.

traurigeehefrau 
Fragesteller
 06.06.2011, 13:58

Danke an alle für die Anworten. Vieles hat mir sehr geholfen, vor allem die "moralische" Unterstützung. @Charles Waldorf:ja ich bin neu hier und habe dies auch so geschrieben. Das für den "Austausch" das Forum geschaffen wurde ist mir nun mehr auch klar.

Lass Dich auf jeden Fall mit ins Grundbuch eintragen wenn Du Dich finanziell an der Kufsumme beteiligt hast (so wie ich es verstanden habe ist dem so) oder wenn Du Dich finanziell nicht beteiligt hast dann lass Dir auf jeden Fall ein Lebenslanges Wohnrecht ins grundbuch eintragen denn sonst kann es Dir passieren das Du beim Tod Deines Mannes (soll auf keinen Fall passieren) da stehst und Dir wird das Haus unterm Hintern verkauft. Wenn dein Wohnrecht eingetragen ist kann das Haus nur verkauft werden wenn Du schriftlich auf dein Wohnrecht verzichtest und der Eintrag im Grundbuch getilgt wird. Haben gerade den Fall, meine Geschwister und ich haben im Juli 2008 das Haus von meinem Bruder geerbt und nun muß Mutter ins Heim und wir können nicht verkaufen weil sie ohnrecht eingetragen hat, läuft jetzt alles mit Hilfe von Anwalt weil das Sozialamt nicht die Heimlosten zahlen will wg. dem Wohnrecht da die rente nicht reicht. Wir sollen vermieten aber wer will das schon, die wollen alle kaufen zumal Miete nicht ausreichen würde.....