grundbucheintrag bei haus kauf durch zwangsversteigerung
hallo an alle,ich bin neu hier und froh, diese ausstauschplattform gefunden zu haben, wie mein nutzername schon sagt, bin ich eine momentan nicht sehr glückliche ehefrau:-( der grund hierfür ergibt sich "hofffentlich" aus meiner frage:mein mann und ich sind seit einem jahr "frisch"verheiratet.für uns beide ist es die 2ehe.von an beginn waren wir uns einig, dass wir uns gemeinsam ein haus kaufen wollen.dieses haben wir durch monatelange recherche auch gefunden. es war eine zwangsversteigerung,an der wir "beide" teilgenommen haben. die vorarbeit,auskünfte etc.hierzu habe ich übernommen. als mein mann, da er nunmal mehr vermögen als ich,im endeffekt der höchstbieter war, hat er allein seine personalien beim richter angegeben.hinzuzufügen wäre, dasich zu 60%gehbehindert bin an gehhilfen gehe und dadurch gar nicht so schnell von meinem stuhl hochkam. das mein mann somit alleinkäufer war und dann auch allein im grundbuch stehen wird (endgültiger grundbucheintrag erfolgt im august nach verteilung an gläubiger etc) habe ich erst gar nicht für "voll" genommen. als es mir "klar" wurde habe ich ihn darauf angesprochen, ich dachte "tatsächlich" es sei seinerseits ein versehen!!! dem war jedoch nicht so:-( nach langem gespräch hat er letztendlich zugstimmt, das ich, "irgendwann" schon noch nachträglich ins grundbuch komme. nun meine frage: ist es möglich, dass ich vor dem endgültigen auflassungsvermerk (wie gesagt papiere, unterlagen etc,) kommen im august, ins grundbuch mit eingetragen werde? oder geht dies tatsächlich, wie mein mann sagt erst später nachträglich? danke für euere antworten. und eins noch vor ab, ich bin "keine raffgierige ehefrau"sondern möchte mich lediglich aufgrund meiner chronischen schmerzerkrankung und körperbehinderung irgendwie absichern. zumal mein mann 3 kinder hat. 2 aus seiner ersten ehe (19,21jahre) eines aus seiner letzten lebensgemeinschaft 12 jahre). danke nochmals für euere antworten.
6 Antworten
Alles geht, wenn man es will!!!
Habt ihr Gütertrennung?
Wenn nicht, würde ich mir keine großen Sorgen machen ;-)
Aber nach einer vertrauensvollen Beziehung hört es sich für mich nicht an!
Ja, das stimmt schon, aber ein 1/2 Haus ist doch auch zur Beruhigung erstmal hilfreich, oder?
Nicht, wenn die Kinder auf ''Auszahlung'' bestehen und dir das Haus unter Hintern weg verkaufen ... schon öfter so erlebt.
Ausserdem hätte der Ehemann ja auch noch die Möglichkeit, den Kindern das Haus per Testament zu vermachen, wenn es ganz ihm gehört, dann ist nicht mal was mit ''halben Haus'' ... und ''Wohnrecht'' ist kein befriedigender Zustand ... da wurden schon sehr viele aus dem Haus gemobbt
an Nic43,danke für deine Antwort, die mich sehr überzeugt,da ich es auch so sehe."Alles geht,wenn man es will":-(und er will halt "eigentlich" nicht. Gütertrennung=Haben keinen Ehevertrag oder dergleichen.Ehevertrag habe ich gar nicht erst angebracht, damit er nicht meint, ich bin auf sein Geld aus etc.vertrauensvolle Beziehung= mein Mann ist sehr misstrauisch hat in seinen letzten beiden Partnerschaften zu viel Mist erlebt. Dennoch der Heiratsantrag kam von ihm, für mich völlig überraschend, die Idee ein "gemeinsames" Haus zu kaufen ebenso. Ich war auch ohne Trauschein und Grundbesitz glücklich:-(
Wünsche Euch beiden alles Gute und eine gemeinsame Zukunft!!!
Danke für`s Sternchen ;-)
Aus deiner Frage wird mir nicht deutlich, ob du selbst auch Geld in dieses Haus gesteckt hast. Wenn ja, musst du mit ins Grundbuch. Aber nicht erst irgendwann, sondern sofort. Wenn dein Mann das Haus allein finanziert hat, sehe ich allerdings keine rechtliche Grundlage dafür, dich ins Grundbuch aufzunehmen.
Ich bin nicht zu 100% deiner Meinung - selbst wenn das Kapital nur von einem kommen sollte, so stecken meist doch beide Muskelkraft in so ein Projekt ... und ich wäre ganz nett angepieselt, wenn mein Gatte unser Häuschen auf sich allein hätte schreiben lassen, ich mich mögl. Weise 20 Jahre darin abgerackert hätte, und mir dann gar nichts davon gehört ...
Es gibt auch ''Muskelhypotheken'' .... warum also nicht auch ''Muskel-Besitzrecht''? ;-)
Recht hast du natürlich zu 100%, dass es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, das beide im GB stehen, wenn nur einer das Portemonnaie zückt ... aber bei Ehepartnern sehe ich auch ein Stück weit eine moralische Verpflichtung ...
moralische Verpflichtung>
Ja, ich verstehe was du meinst und sehe das grundsätzlich ähnlich.
Die Fragestellerin gibt an, dass sie "frisch verheiratet" ist. Nun stellen wir uns den Fall mal andersherum vor. Rein theoretisch. Die Frau zahlt nichts zum Haus dazu, sie rackert sich nicht ab und bringt keine Muskelkraft ein. Stattdessen entwickelt sie sich nach dem Einzug zum Hausdrachen und stellt nur Forderungen. Nach zwei Jahren lässt sie scheiden und verlangt, dass ihr Anteil am Haus zur Auszahlung kommt. Der Mann, der sich erst von einer moralische Verpflichtung hat leiten lassen und zwischenzeitlich noch mehr Geld in das Haus gesteckt hat, hat kein Geld mehr welches er auszahlen könnte. Das Haus kommt erneut in die Zwangsversteigerung.
Wo ist da die Gerechtigkeit? Man kann die Dinge drehen und wenden wie man will, es wird letztendlich immer einen Pferdefuß geben. ;)
an JK2331, nein ich habe kein Geld gehabt, um ein Haus zu kaufen. Bedingt durch meine Erkrankung mit körperl.Behinderung beziehe ich aber eine enigermaßen zufriedenstellende Eu-Rente.Von dieser profitiert außer meinem 16 Sohn,der bei mir/uns lebt, auch mein Mann, da wir von diesem Geld leben. Das Geld für das erworbene Haus stammt aber allein von meinem Mann aus dem Verkauf einer seiner Eigentumswhg. Die Grundlage mich ins Grundbuch aufzunehmen, habe ich gar nicht erst mit ihm besprochen, ehr war ich tatsächlich der Annahme, dass dies natürlich so sein wird. Letztendlich habe ich dieses Haus, bezahlbar und mit großem Grundstück, so wie es in erster Linie mein Mann sich gewünscht hatte, gefunden. Und war selbstverständlich mit bei der Zwangsversteigerung dabei als Bieter bzw.Mitbieter. Auch das Gepräch vor ab mit den damailigen Besitzern des Hauses habe ich geführt, so dass wir uns das Haus sogar vorher anschauen durften. Was bei Zwangsversteigerungen ja meist nur sehr schwer machbar ist. Wie auch immer für mich war es halt "selbstverständlich". Das ich mir nun auch noch Gedanken um die Moral meines Mannes machen muss ist für mich einfach nur traurig:-( Erzwingen oder Erbetteln werde ich nichts. Nimmt mein Mann mich aus "freien Stücken" mit ins Grundbuch rein, ist das ok. Wenn nicht, werde ich mir wohl oder übel auch über den Beziehungsstand und- Status Gedanken machen müssen:-(
Wenn doch noch alles nach Deinen Vorstellungen verläuft, dann meldest Du Dich beim nächsten Mal mit dem Namen "FröhlicheEhefrau" in diesem Forum an. ;))
Alles Gute für Dich!
Wenn ER nicht will, kommst du nicht ins Grundbuch. Vielleicht kannst du ihn dazu bringen, dass dir ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen wird. Dann gehört das Haus ihm und du bist abgesichert.
an hamstichefin, allein der Gedanke in "dazu bringen", bringt mich innerlich um:-( egal ob Grundbucheintrag oder halt lebenslanges Wohnrecht. Der einzige Egoismus oder ehr Angst, den man mir vorwerfen kann ist darauf zurückzuführen, dass da eben noch 3 Kinder von meinem Mann sind, die mit "Sicherheit" keine Behinderte in ihren 4 Wänden wollen, wenn mein Mann viell.mal nicht mehr ist bzw. vor mir stirbt.
Du bist neu. Merkt man. Wirst bald mitbekommen, daß hier keiner bereit ist, einen in dieser Art verfaßten Text zu lesen.
Für den "Austausch" ist übrigens das Forum geschaffen worden.
Danke an alle für die Anworten. Vieles hat mir sehr geholfen, vor allem die "moralische" Unterstützung. @Charles Waldorf:ja ich bin neu hier und habe dies auch so geschrieben. Das für den "Austausch" das Forum geschaffen wurde ist mir nun mehr auch klar.
Lass Dich auf jeden Fall mit ins Grundbuch eintragen wenn Du Dich finanziell an der Kufsumme beteiligt hast (so wie ich es verstanden habe ist dem so) oder wenn Du Dich finanziell nicht beteiligt hast dann lass Dir auf jeden Fall ein Lebenslanges Wohnrecht ins grundbuch eintragen denn sonst kann es Dir passieren das Du beim Tod Deines Mannes (soll auf keinen Fall passieren) da stehst und Dir wird das Haus unterm Hintern verkauft. Wenn dein Wohnrecht eingetragen ist kann das Haus nur verkauft werden wenn Du schriftlich auf dein Wohnrecht verzichtest und der Eintrag im Grundbuch getilgt wird. Haben gerade den Fall, meine Geschwister und ich haben im Juli 2008 das Haus von meinem Bruder geerbt und nun muß Mutter ins Heim und wir können nicht verkaufen weil sie ohnrecht eingetragen hat, läuft jetzt alles mit Hilfe von Anwalt weil das Sozialamt nicht die Heimlosten zahlen will wg. dem Wohnrecht da die rente nicht reicht. Wir sollen vermieten aber wer will das schon, die wollen alle kaufen zumal Miete nicht ausreichen würde.....
Wenn das Haus nur auf den Mann läuft, spielt es auch bei Gütergemeinschaft im Erbfall eine riesige Rolle ....
Wenn der Mann Alleineigentümer ist und verstirbt, dann erbt seine Frau bei gesetzlicher Erbfolge 1/2 des Hauses, und die Kinder des Mannes teilen sich die andere Hälfte ....
Gehört das Haus jedoch beiden schon zu Lebzeiten je zur Hälfte, dann erbt die Frau bei gesetzlicher Erbfolge von der Hälfte des Mannes die Hälfte und seine Kinder teilen sich die andere Hälfte .... das heisst:
Der Frau gehören 3/4 vom Haus, den Kindern des Mannes aus erster Ehe gehört nur ein Viertel vom Haus ...
Wenn es darum geht, das Haus im Alter erhalten zu können, kann das gravierend wichtig sein