Grundbuch Eintrag ja oder nein, was steht der Ehefrau zu?

8 Antworten

Wenn die Darlehen notariell beurkundet werden, kannst du darauf bestehen, dass du auch als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wirst.

Ansonsten verweigerst du eben die Unterschrift zu den Darlehen.

In der Ehe steht mir alles zu von Haus!

Nope.

Standardmäßig wird eine Ehe als Zugewinngemeinschaft geführt. Heißt der Zugewinn, der ab dem Tag der Eheschließung stattfindet steht beiden jeweils hälftig zu. Das Haus fällt eindeutig nicht darunter, wenn du nicht im Grundbuch stehst.

Denke das wird in Österreich nicht viel anders sein.

Wenn du sicher gehen willst lass dich anwaltlich/notariell beraten.

Hallo,

beim Zugewinn wird das gesamte Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung ermittelt. Davon wird abgezogen, was jeder bereits vor der Ehe hatte. Der verbleibende Betrag wird durch zwei geteilt.

Alles ist unabhängig vom Grundbucheintrag.

Salue

Ich weiss leider nicht von wo Du kommst. Zumindest bei uns in der Schweiz wäre der Fall klar. Ehepaare unterstehen automatisch der Errungenschaftsbeteiligung, wenn sie nicht speziell einen Vertrag für Gütertrennung abgeschlossen haben.

In diesem Fall würde die Behörde ganz klar zwischen Eigengut (Boden und Keller), gehören dem Ehemann, was während der Ehe dazukommt, wird geteilt, unterscheiden.

Bei uns wäre es also egal, wer im Grundbuch eingetragen ist.

Es grüsst Dich

Tellensohn  

Darkluna31 
Fragesteller
 15.01.2017, 19:17

Ich komme aus Österreich! Mfg

Tronje2  15.01.2017, 19:25
@Darkluna31

Da ist die Rechtslage doch sicher ganz anders und du hättest das sofort mitteilen sollen. Hätte mir viel erspart.

Selbstverständlich ist es notwendig! Schließlich stürzt du dich in Schulden, dann musst du auch die gleichen Rechte haben, wenn es mal verkauft wird oder ihr euch mal trennen solltet. An deiner Stelle würde ich keinen Kreditvertrag unterschreiben, solange ich nicht gleichberechtigt im Grundbuch stände.