Grund für namens änderung?


09.09.2023, 13:34

dazu zählt (psychischer missbrauch,gewalt und drohungen)

5 Antworten

Vornamen kann man aus religioesen Gruenden aendern lassen. Beispielsweise du bist religioeser Jude und du heisst "Christian", also ein rein christlicher Name.

Familiennamen nur, wenn polizeilich nachgewiesen und staatsamtlich bestaetigt, dass Lebensgefahr besteht. ZB taegliche Morddrohungen und mehrere Versuche der Toetung, unter Polizeischutz stehend, etc..

Oder der Familienname anzueglich klingt, was aber auch amtlich bestaetigt werden muss. Beispiel: Jemand heisst "Sexbombe", dann gibts keinerlei Probleme den Familienname aendern zu lassen.

Ansonsten duefte es schwierig bis unmoeglich werden, 'Just for fun' einfach den Namen aendern zu lassen.

Das ist nur bei uns in Israel moeglich, ein Israeli kann sich alle sieben Jahre fuer einen komplett neuen Namen entscheiden, ohne einen Grund nennen zu muessen. Bis zu 5 Vornamen darf man waehlen und bis zu einem 15-Buchstaben-Familiennamen.

Ich hab nach Umzug nach Israel lediglich meine deutschen Namen (von Rosch nach Rosh bzw ראש hebraeisieren lassen und meinem Vornamen einen zweiten zugefuegt. Ich liebe meinen deutschen Namen und meinen israelischen Namen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – אני יהודי ישראלי - Ich bin israelischer Jude.

Hallo,

ich glaube in Deutschland kann man seinen Namen mit diesen Grund nicht ändern.

Woher ich das weiß:Recherche

Schlimme Sachen getan haben reicht erst mal nicht aus. Du musst das schon sehr viel näher begründen.

Für manchen Teenie ist nämlich "schlimme Sachen getan haben" schon, wenn es kein Taschengeld gibt.

8800350ix 
Fragesteller
 09.09.2023, 13:30

naja sie haben mich bedroht gewalt angesetzt und zu dem mental missbraucht...

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Sollte Ihr Namensänderungswunsch im Rahmen der Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und Personenstandrechts nicht umsetzbar sein, so haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, eine öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung zu beantragen. Diese hat jedoch Ausnahmecharakter und kommt nur in Fällen mit besonders wichtigem Grund in Frage. Ob im Einzelfall die für Sie wichtigen Gründe auch solche im Sinne des Namensänderungsgesetzes darstellen, sollten Sie vorab bei der zuständigen Stelle für behördliche Namensänderungen in Ihrem Wohnsitzbezirk erfragen. Für behördliche Namensänderungen sind die Standesämter nicht zuständig.

gefunden auf: https://www.berlin.de/standesamt/namensaenderung/

Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Name bei Dir psychische Krisen auslöst, dann könnte das gehen.