Grover Gerät während Mietzeit verkauft?

3 Antworten

Hey, coole Frage – passiert tatsächlich öfter, als man denkt!

Aber ehrlich: Lass lieber die Finger davon.

Während der Mietdauer gehört das Gerät nämlich rechtlich zu 100% Grover – du darfst es eigentlich nur nutzen, nicht verkaufen oder verschenken. Wenn du’s trotzdem verhökerst, ist das juristisch gesehen Unterschlagung (§ 246 StGB) – das ist 'ne Straftat, kein Kavaliersdelikt. Grover merkt das spätestens, wenn sie das Gerät zurückhaben wollen oder ein neuer Besitzer Support braucht. Durch Seriennummern und interne Prüfungen gehen die Fälle echt oft auf.

Kommt das raus, dann fordert Grover das Gerät oder Ersatz in Geld – und häufig gibt’s dazu noch 'ne Anzeige. Im schlimmsten Fall meldet sich dann sogar die Polizei. So ne Nummer lohnt sich nicht, auch wenn’s andere vielleicht machen.

Wenn du das Gerät am Ende wirklich behalten willst, kannst du’s erst NACH Ablauf der Miete und Übernahmebestätigung durch Grover regulär kaufen. Bis dahin: Nicht verkaufen, nicht verleihen! Falls du’s nicht mehr willst, kannst du’s einfach zurückgeben.

Also: Lieber ehrlich bleiben, spart ne Menge Ärger und schont die Nerven!

Absolute Irre.

Das Gerät wird für die Nutzung überlassen und geht bis zum Abkauf nicht in deinen deinen Besitz über.

Der Verkauf ist somit als Diebstahl einzustufen. Also Vertragsbruch, Diebstahl und Schadensersatzansprüche sind im schlimmsten Fall nicht abwegig.

Das so ein Dienst überhaupt angeboten und angenommen wird ist mir echt schleierhaft, besonders zu den Preisen kann man gleich eine Finanzierung machen und hat den ganzen zusätzlichen Kopfschmerz mit Rücksendung, Nachzahlungen sowie im fall eines Diebstahls nicht.

Nach Ende der Mietdauer wollen die das Gerät zurück oder den Restwert des Geräts von dir. Du machst also keinen Gewinn und bezahlst es am Ende ja doch.

Wenn nicht, klagen sie das Geld bei dir ein.