Großer Baum soll weg weil er den Nachbarn wegen des Laubes stört, das ist aber ein Zuhause von hunderten Spatzen - muss man das erlauben?
wir freuen uns an den vielen Spatzen die in dem alten Baum wohnen und zu unseren Vogelfutterstellen kommen. Jetzt soll der gesunde Baum weg, notfalls will er das einklagen - kann er das ?
4 Antworten
Wahrscheinlich wird er damit nicht durchkommen. Es kann höchstens sein, dass der Eigentümer dazu verpflichtet wird, regelmäßig das Laub zu entsorgen, welches auf seinem Grundstück ist.
Tatsächlich haben wir ein ähnliches Problem und sind sozusagen die Gegenpartei. Es gibt einen wunderschönen Baum an unserer Mauer. Er gehört dem Nachbarn. Leider hat er ihn nie zurückgeschnitten und gepflegt und ja, er ist das Zuhause von vielen Tieren. Er ist allerdings so groß geworden dass seine Wurzeln unsere Mauer und unseren stall bedrohen, und wenn der mal umfällt ist das Haus platt.
Aber ich finde den so schön....ich weiß noch nicht was wir da machen sollen.
Dafür braucht es eine Genehmigung. Die wird er bei einem gesunden Baum nur wegen des Laubes nicht erhalten.
Wenn er den Baum dennoch fällt, wird's teuer für ihn.
Im großen und ganzen: Nein.
Ältere Bäume stehen in Deutschland unter Schutz, und man benötigt überhaupt erstmal eine Genehmigung um sie zu fällen. Diese lässt sich natürlich wiederum nur mit gutem Grund erringen, das Laub nicht da haben zu wollen dürfte da bei weitem nicht reichen.
Außerdem klingt es so als wäre der Baum nicht mal auf den seinen Grundstück, da kann der dann noch weniger machen.
Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass er es dich irgendwie hinbekommt, aber einfach dürfte es nicht werden.
Kommt drauf an wo du bist, aber unter dem Namen Baumschutzverordnung solltest du es für deine Region finden können
Tl;dr: meistens stehen bäume und Hecken ab 5 Jahren unter Bestandsschutz, bäume mit mehr als 50-80cm Durchmesser genießen in der regel zusätzlichen schutz
Ich kenne nur Baumschutzvereordnung3n, die von einer einzelnen Kommune für ihren eigenen bebauten Bereich gelten - nicht für die freie Landschaft und nicht für die Nachbarkommunen. Ich kenne auch zahlreiche Kommunen, die gar keine haben.
Inwiefern ist es dann doch in ganz Deutschland verboten?
Von der Frage ausgehend kan man Recht gut darauf schließen, dass es sich nicht um freies Land handelt, die meißten deutschen leben auch in größeren Ortschaften, welche wiederum überwiegend Baumschutzverordnung haben. Von dem her bin ich von diesen umständen ausgegangen.
Desweiteren kann man aus der Frage herauslesen, dass der Baum nicht auf dem grundstück der verärgerten Person steht, das fällen von solch einem Baum wäre also zumindest mal ne ziemlich üble sachbeschädigung. Und ob das fällen von einem gesunden Baum einklagbar ist will ich doch mal stark bezweifeln. Anders sieht es da natürlich beim Zuschnitt aus.
Also nein, es gilt nicht für ganz Deutschland, wie immer ist das so undurchsichtig wie nur irgendwie möglich, an der schlussendlichen Antwort auf die Frage ändert das aber nichts
Im Zweifelsfall gibt's dann meistens auch noch sowas wie nen Gestaltungsbeirat oder so, der dann was gegen das fällen von großen bäumen hat.
Quatsch. Der bekommt gar nichts.
Wo ist dieser Schutz denn festgeschrieben?