Unser 60 Jahre alter Baum in dem 100erte Vögel sitzen soll gefällt werden weil der Nachbar sich am Laub stört - kann er das verlangen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Otilie,

wo steht der Baum und wie weit von der Grundstücksgrenze.

Erstmal der Baum hat Bestandsschutz und darf nicht gefällt werden.

Der Eigentümer des Baumes ist verpflichtet für den Zustand des Baumes.

Stimmen die gesetzlichen Vorgaben von der Kummune/Gemeinde Baumsatzung, kann er nichts, er muss sogar mit dem Laub leben.

Der Umfang eines Baumes, 1 Meter über der Erde muß unter 60 cm - 80 cm je nach Gemeinde sein, für eine Fällung ohne Genehmigung.

Ist der Umfang größer musst du eine Genehmigung bei der Gemeinde einholen und die fragen nach dem Grund der Fällung (schlechte Karten für den Nachbar).

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Jahrelange Erfahrung in und ums Haus,Sanierung,Gartenpflege

Otilie1 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 18:02

Also der steht etwa 1m von der Grundsrücksgrenze .Umfang ca 70cm

JesJu  17.01.2024, 18:16
@Otilie1

Ich würde mir keine Sorgen machen, der Baum hat Bestandsschutz.

Otilie1 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 18:51
@JesJu

Das wollen wir mal hoffen, Nachbar droht mit Rechtsanwalt

JesJu  17.01.2024, 18:52
@Otilie1

Die Gemeinde hat da noch ein Wort und der Nachbar nicht.

Also Leute gibts ... ich bin immer wieder schockiert, was die für ein Theater machen wegen "Herbstlaub". Die Frage ist schon älter, aber vielleicht ist noch nichts verloren ....Also erst einmal ganz sachlich betrachtet: Wenn ein Anwohner, und das ist ein Nachbar, auf ein fremdes Grundstück geht, egal, wem das gehört und dort einen Baum fällt, dann ist das eine Straftat, nämlich "Sachbeschädigung". Das kann strafangezeigt werden.

Ausserdem haben viele Städte und Kommunen eine "Baumschutzverordnung", welche seltene und alte Bäume schützt. Ist ein Baum gesund und geht von ihm keine Gefahr aus (durch herabbrechenes Astwerk) dann darf er nicht gefällt werden, wenn er einen gewissen Stammumfang hat. Und es kommt nicht nur auf den Durchmesser an. Auch die Baumart ist wichtig.

Ich würde dem Nachbar diese Fakten aber nur dann mitteilen, wenn es anders nicht zu einer "gut nachbarschaftlichen Einigung" kommt. Bevor ich mir den Stress antun würde mit Polizei und Gericht meine Lebenszeit zu vergeuden, meine Nerven zu strapazieren...würde ich dem Nachbarn freundlich zunächst anbieten: "Wären Sie einverstanden, wenn ich 2 Mal die Woche oder je nachdem das Laub für Sie entferne? " Wenn er darauf nicht eingeht, DANN wird mit Strafanzeige, Gericht und Baumschutzverordnung gekontert. Ich würde für jeden Baum kämpfen, der gefällt werden soll, nur weil einer eine Herbstlaub-Neurose hat oder zu faul ist, ein bißchen zukehren und die Blätter in die Biotonne zu werfen. Bewegung an frischer Luft, ist zudem EXTREM gesund und macht gute Laune. Also, ich hoffe, du kannst dich mit dem Typen einigen. Mach einfach DU das Laub weg. Du machst es NICHT für den Nachbarn ! Du machst es für die Vögel und für die Umwelt. Es ist DEIN Beitrag, auf den du stolz sein kannst ♥

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt aber auch auf die Vögel drauf an. Wenn da geschützte Vögel drin nisten darf er den Baum nicht fällen! Müsstest dich mal schlau machen, was das für Vögel sind. Und auch welcher Baumart das ist, bzw. ob diese geschützt ist.


Otilie1 
Beitragsersteller
 17.01.2024, 18:53

Das ist irgendein Nadelbaum mit Efeu gut bewachsen ca. 12m hoch , Vögel hauptsächlich Spatzen, Meisen und Amseln und Wildbienen und Hornissen waren im Sommer auch gut da

Daoga  18.01.2024, 11:54
@Otilie1

Ein richtiges Biotop also. Sollte sich der Nachbar eher freuen daß er sowas in eigener Nähe hat, aber wenn es ein Nadelbaum ist, ist das "Laub" wohl nur ein Vorwand, eher geht ihm die Beschattung durch den Baum oder die ganzen Tiere auf den Wecker. Efeu ist meines Wissens immergrün und produziert daher im Herbst gar nicht so viel abfallendes Laub. Die einzigen Nadelbäume die im Herbst die Nadeln verlieren sind die Lärchen.

Das klärst Du am besten mit der zuständigen Gemeinde, es gibt nämlich eine Baumschutzverordnung die klar sagt, welche Bäume (vor allem alte) schützenswert sind und welche Rechte ggf. ein Nachbar hat der sich gestört fühlt. Meistens langt es, überstehende Äste zu kürzen oder einen höheren Zaun (Maschendraht) hinzubauen, der abfallendes Laub auffängt.

Er kann maximal verlangen das Äste, welche in sein Grundstück ragen, gekürzt werden.