Größeres fremdes Fahrzeug vor dem Haus versperrt Sicht bei der Ausfahrt?


25.04.2021, 19:08

Kleine Ergänzung: Die Hofeinfahrt ist relativ eng und im Hof kann man nicht wenden. Daher können meine Eltern auch nur vorwärts rein und rückwärts wieder raus fahren. Entsprechend müssen sie sowieso schon ein gutes Stück weit raus fahren, um auch ohne parkende Fahrzeuge etwas sehen zu können.

Nobody914  25.04.2021, 17:19

Wie breit ist die Straße? Das könnte noch helfen

DoctorWhoFan 
Fragesteller
 25.04.2021, 18:54

Naja, 2 Linienbusse können noch in normaler Geschwindigkeit aneinander vorbei fahren, wenn dort keiner. Ansonsten hält einer kurz an und lässt den anderen durch.

4 Antworten

Wenn es dort korrekt gemäß StVO abgestellt und geparkt ist, dann ist das Beste, was man tun kann, entsprechend vorsichtig aus der Ausfahrt zu fahren, ggf. mit Hilfsperson, wie bei allen anderen un-sichtigen Ausfahrt-Situationen auch. Wenn es widerrechtlich abgestellt worden ist, also z.B. ohne Erlaubnis auf Privatgrund oder gegen die StVO, kann man etwas dagegen unternehmen.

Und eine Möglichkeit könnte sein, wenn man mal den Fahrzeugführer "erreichen" kann, dann ihn ganz freundlich und höflich drauf ansprechen, dass das eben so ist und ob er evtl. die Möglichkeit sehen würde, sein Fahrzeug wenige Meter woanders hinzustellen. Wenige Meter machen bei Ausfahrten schon ganz viel aus. Aber wenn er sein Fahrzeug korrekt abstellt, kann das allenfalls eine freundlich geäußerte Bitte sein und mehr nicht ...

DoctorWhoFan 
Fragesteller
 25.04.2021, 18:58

Für uns würden die wenigen Meter sicher was ausmachen, nur würde sich in dem Fall ja einer der nächsten Nachbarn ärgern. Klar kann auch mal der Partner mit Handzeichen aushelfen, aber der steht schließlich auch nicht rund um die Uhr zur Verfügung.

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Natürlich, und komplett legal, ausfahren mit Einweiser, eigentlich ganz einfach.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DoctorWhoFan 
Fragesteller
 25.04.2021, 18:59

Man hat nur leider nicht immer eine solche Person zur Verfügung.

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Laut gängiger Rechtsprechung muss beim Parken eine Mindestfahrbahnbreite von 3,00 m verbleiben, wenn ein Bürgersteig vorhanden ist. Ohne Bürgersteig muss eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m verbleiben.

Aber wenn Busse vorbeikommen, wird das auch nichts

Am besten drauf ansprechen.

Wenn dort das Parken erlaubt ist, könnt ihr nichts dagegen machen.

shagdalbran  25.04.2021, 17:09

aber wenn das Parken eine Beeinträchtigung anderer darstellt, KÖNNTE das schon fragwürdig sein (Paragraph 1 und so)

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LydiaDonner  25.04.2021, 17:11
@shagdalbran

Nein, in diesem Fall gesichert nicht.

Eine Beeinträchtigung der Sicht fällt da nicht drunter.

Da muss man sich herauswinken lassen.

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shagdalbran  25.04.2021, 18:04
@LydiaDonner

Hm - ok. Aber ich kenne das. Eine entfernte Verwandte hat sich auch ständig darüber aufgeregt, dass "vor ihrem Haus" immer in fremdes Fahrzeug parkt.

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