Nein musst du nicht, da du für die müllentsorgung bezahlt hast.

...zur Antwort
Inkassounternehmen besteht auf Mahnegbühren?

Hallo!

ich hAbe etwas zum anziehen im Internet bestellt und es retourniert. Die retoure scheint verloren gegangen zu sein und meine Nachricht an den Kundenservice wurde aufgrund von Corona sehr spät bearbeitet, sodass es sich mit dem Inkasso überschnitt.

jedenfalls hat der Online Shop sich entschuldigt und die retoure wurde nachträglich gefunden, es besteht keine offene Rechnung mehr.
ich habe dem Schreiben vom Inkasso widersprochen, dieses hat die Rechnung aktualisiert und besteht aber darauf dass ich alle Mahnkosten trotzdem übernehme. Das ist aber doch nicht zulässig?

ich habe rechtzeitig und ordnungsgemäß retourniert und kann da ja nichts für. Kann mir jemand helfen?

doe Begründung des Inkasso ist folgende:

Die Rechnung zur bestellten Ware war innerhalb der auf der Rechnung stehenden Frist zur Zahlung fällig.

Eine Retoure konnte erst nach unserer Beauftragung festgestellt werden. Entsprechend nach der Fälligkeit der Rechnung.

Wir weisen darauf hin, dass die Zahlungsfrist der Rechnung unabhängig von der Rücksendefrist besteht.

Aufgrund der eingetretenen Fälligkeit der entsprechenden Rechnung sind selbstverständlich die Kosten, welche aufgrund unserer Beauftragung nunmehr entstanden sind von Ihnen zu begleichen. Wir verweisen hier auf die Mahnungen unserer Auftraggeberin, welche Sie auf die rückständige und noch offene Rechnung hingewiesen haben.

Wir erwarten demzufolge den Ausgleich der restlichen offenen Forderung von ....

...zur Frage

Haben Sie festgestellt, dass die Forderung tatsächlich unrechtmäßig ist, muss diese zurückgewiesen werden. Dies muss über einen schriftlichen Widerspruch geschehen, den Sie idealerweise per Einschreiben an die Inkassofirma senden.

Auch zusätzliche Versandarten via Fax oder E-Mail sind empfehlenswert, um eindeutige Nachweise über den fristgerechten Versand des Widerspruchs zu besitzen. Damit fallen für Sie keinerlei Gebühren an, selbst wenn es zu weiteren Schreiben seitens des Inkassobüros kommen sollte. Der Widerspruch sollte sicherheitshalber auch beim Gläubiger-Unternehmen selbst eingehen, um sicherzustellen, dass es zu keinem gerichtlichen Titel oder SCHUFA-Eintrag kommt

...zur Antwort

Öffne die "Einstellungen"-App und wechsel oben zur Kategorie "Mein Gerät". Hier findest du Optionen "Bewegungen und Gesten" oder nur "Bewegungen". Deaktiviere die Option und warte ab, ob der Fehler erneut auftritt.

...zur Antwort

Der Grund: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) brauchen Fortbewegungsmittel, die "bauartbedingt", also ohne eigene körperliche Anstrengung, schneller als 6 km/h fahren können, einen Lenker, Bremsen, Beleuchtung und einen Spiegel.

Also so steht das im inet..

...zur Antwort

Das findest Du links im Menü unter Google-Index/ URLs entfernen. Gebe die entsprechende Adresse ein und im nächsten Fenster wählst Du dann das Entfernen und Löschen aus dem Cache. Google wird jetzt relativ zeitnah überprüfen, ob die Seite wirklich gelöscht oder für den Cache gesperrt wurde.

...zur Antwort

Er kann dich freistellen

...zur Antwort

"Ich habe mit dem Rechtsanwalt gesprochen und der hat gesagt das ich 3/1 Schuld sein könnte. "

Könnte sein das sie dir teilschuld geben da du zum Teil in der Einfahrt stehst **

"Der Gutachter meint das der LKW Fahrer SChuld ist."

Begutachtet den Schaden und analysiert wie der Schaden verursacht wurde. Das würde ich wie schon von einem User gesagt an die Gegnerversicherung weiterleiten.

** würde ich wenn nicht gefordert auch nicht schildern

...zur Antwort

Kommt auf den Verursacher drauf an ob er sich zu seiner Schuld bekennt

...zur Antwort

Laut gängiger Rechtsprechung muss beim Parken eine Mindestfahrbahnbreite von 3,00 m verbleiben, wenn ein Bürgersteig vorhanden ist. Ohne Bürgersteig muss eine Restfahrbahnbreite von 3,50 m verbleiben.

Aber wenn Busse vorbeikommen, wird das auch nichts

Am besten drauf ansprechen.

...zur Antwort
Meine Bestellung wurde trotz Stornierung/Widerruf noch versendet, was jetzt?

Guten Tag,

ich habe dem Verkäufer per Mail am 19.04.2021 mitgeteilt, dass ich die Bestellung stornieren möchte, sollte Sie nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden versendet werden, da auf der Website nun mal ein Versand innerhalb von 2-3 Tagen angegeben ist und meine Bestellung zu diesem Zeitpunkt schon eine Woche her war.

Daraufhin wurde mir zügig mitgeteilt, die Bestellung sei versendet worden. Laut Sendungsverfolgungsnummer ist dies aber nicht der Fall, es wurde lediglich ein Versandetikett erstellt. 

Daher wollte ich, wie zuvor gesagt, die Bestellung stornieren, wenn sich diese noch beim Verkäufer befindet.

Nun sagt der Verkäufer mir, dass das ein Fehler von DHL sei und der Artikel bereits versendet wurde. DHL sagt mir da das Gegenteil. Deshalb habe ich um einen Beleg als Nachweis gebeten, dass die Bestellung wirklich bereits versendet wurde, damit sich das ganze klärt.

Wenn der Verkäufer die Bestellung allerdings noch nicht versendet hat und sie trotzdem noch versendet, obwohl ich bereits mitgeteilt habe, dass ich die Bestellung widerrufen möchte, finde ich das eine Frechheit, da ich dann folglich die Rücksendekosten tragen muss , obwohl dies vermeidbar gewesen wäre. 

Ein paar Stunden später - ich erhielt keine weiteren Antworten vom Verkäufer - kam dann die DHL Benachrichtigung, der Absender habe das Paket grade in der Filiale abgegeben.

Ich finde das absolut unverschämt! Erstens wurde ich durch den Verkäufer angelogen, zweitens wurde mein Widerruf dreist ignoriert! Da ich so etwas definitiv nicht unterstützen möchte, werde ich die Ware natürlich wieder zurücksenden. Allerdings bleibe ich laut AGBs des Händlers auf den Rücksendekosten sitzen. Daher meine Frage, wie ich jetzt am besten vorgehen sollte...

Einfach unverschämt sowas!!

...zur Frage

Durch deine Mail hast du dich meiner Meinung nach abgesichert, somit trägst du auch nicht die Verantwortung für die im Nachhinein versendete Ware. Auch die falschen Angaben des Händlers (2-3 Werktage) sind widerrechtlich.

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/onlinebestellung-nicht-geliefert-was-tun-53931#:~:text=M%C3%B6glichkeit%202%3A%20Frist%20setzen,-Sie%20k%C3%B6nnen%20dem&text=Diese%20Frist%20setzen%20Sie%20am,und%20bereits%20gezahltes%20Geld%20zur%C3%BCckfordern.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.