Grenzstein
Muß ein Grenzstein,der zwei Grundstücke teilt sichtbar sein? Oder darf man in überbauen?
5 Antworten
Ein Grenzstein zeigt den Endpunkt zwei den Verlauf einer Grundstücksgrenze an. Er gehört allen Anliegern gemeinsam. Eine Veränderung des Steins in der Lage ist strafbar. Bei zwei Nachbarn könnte der eine ihn zur Hälfte (z.B. mit einer dünnen Grenzmauer) überbauen. Ist das Bauwerk größer (z:B. ein Haus oder eine Garage oder ein großer gemauerter Hasenstall, dann muß dies von der zuständigen Baubehörde(beim Rathaus nachfragen!) genehmigt werden, denn es müssen Grenzabstände eingehalten werden. Sollte der Grenzstein zerstört werden, bzw. ganz zugemauert werden, kann der Nachbar von dem Verursacher die Wiederherstellung des Grenzpunktes in anderer Form (z:B. Grenznagel oder Meißelzeiche) verlangen. Dies macht der amtliche Vermessungstechniker oder Ingenieur.
Kläre das am besten mit dem für das Grundstück zuständigen Bauamt - je nach Lage des Grundstückes ist alles möglich und die lokalen Regelungen sind sehr unterschiedlich.
Das kommt darauf an, wo. Ist es ein Waldgrundstück, muss der Grenzstein sichtbar sein. Ist es jedoch ein eingezäuntes Grundstück, dann ist ein öffentlich sichtbarer Grenzstein unnötig, da dies ja der Zaun erledigt.
In Niedersachsen darf man sie nicht überbauen, . Ansonsten ist das etwas zwiespältig. Bei uns müssen sie nicht unbedingt freiliegen.
das sagt der Name,er muss frei sein.
Nicht zwangsläufig. Im Falle einer Grenzbebauung kann er durchaus überbaut werden.
dann würde aber eine neue Marke angebracht werden,oder?
wie soll man denn feststellen,von wo bis wo ein Grundstück geht?
Flurpläne. Da sind die Grenzen eingezeichnet.
Denkfehler: Ein Zaun ist bei der Grenzermittlung kein Anhaltspunkt. Guck im Baurecht nach.