Greift die Scheidungsvereinbarung auch nach dem Tod oder ist sie mit dem Tod unwirksam?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Maßgebend für ihre Schulden sind die Kreditverträge und weniger das Grundbuch. Wurden Sie im Zuge der Scheidungsvereinbarung von den Gläunigerbanken wirksam aus der Schuldhaft entlassen?

Die Scheidungsvereinbarungen wirken in der Konsequenz im Übrigen fort.

Es kommt darauf an was in dem Testament vereinbart worden ist ohne dieses kannst Du nur spekulieren. Ansonsten ab zum Rechtsanwalt gehen und sich beraten lassen.

Nein, die Scheidungsvereinbarung gilt weiter. Du hast verzichtet (was nebenbei nicht klug war), das heisst deine Tochter erhält den Rest.

Aber wieso musst du dann noch für Verluste zahlen? Müsste das nicht deine Tochter alleine? Da könnte sie nämlich dann auf das Erbe verzichten, somit wäre auch der Verlust des Hauses nicht mehr auf ihr.

jimpo  21.12.2014, 09:03

Wer im Grundbuch steht, ist haftbar

TechnologKing66  21.12.2014, 10:48
@jimpo

Dann bist du nicht aus dem Grundbuch gestrichen???????? Verzichtest aber auf Gewinne??????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????

schelm1  22.12.2014, 14:56
@TechnologKing66

Nicht wer im Grundbuch steht, ist haftbar! Wer für Schulden gegenüber Banken aus Kreditverträgen verpflichtet ist, der haftet für diese Kredite. Der Eintrag im Grundbuch sichert die Bank lediglich ab.

Du hättest Dich aus dem Grundbuch nach der Scheidung austragen lassen müssen. Aber so mußt Du allen Verpflichtungen nachkommen.

danielawolf 
Fragesteller
 21.12.2014, 10:25

Wenn ich haftbar bin - hälftig- müßte mir ja auch hälftig der Gewinn aus dem Hausverkauf zustehen oder?