Graffiti mit Wasserlöslichem Stift?

4 Antworten

Natürlich, eine Straftat wird nicht dadurch ungeschehen gemacht wenn deren Folgen beseitigt sind.

Bin kein anwalt aber wenn es leicht(rückstandslos) zu endfernen ist zb sticker ist es keine sachbeschädigung

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Sachbeschädigung hat trotzdem stattgefunden.

lg

Wenn ich Dir Dein Bein breche, es aber wieder komplett verheilt, bekomme ich dann trotzdem eine Strafe?

farbwasser  15.03.2022, 08:28

Schon lange nicht mehr so ein dummen Vergleich gehört

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farbwasser  15.03.2022, 15:54
@AlexausBue

Überhaupt nicht. Der jenige hat ja trotzdem Schmerzen auch wenn es behandelt wird. Dann müsste man auch jedes Kind verklagen das mit Kreide auf den Boden malt. Bei der Beschreibung vom FS kann es sogar sein das es nichtmal Sachbeschädigung ist. Jemandem das Beinbrechen ist Körperverletzung.

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AlexausBue  15.03.2022, 16:50
@farbwasser

Dann verstehst Du wie gesagt nicht, worauf der Vergleich abzielt.

Von Schmerzen war doch nie die Rede! Das bringst Du jetzt einfach so ins Spiel!

Es geht darum, dass ein Vergehen nicht alleine deshalb nicht strafbar ist, weil es wieder weg geht!

(Wasserlöslicher Stift auf der einen Seite, heilender Knochen auf der anderen Seite)

Der Fragesteller impliziert aber genau das!

Nämlich, dass ein Vergehen nicht so schlimm sei und nach seiner Logik nicht strafbar sei, weil es wieder in den Ursprungszustand zurück gesetzt werden kann. Das ist aber nicht so.

Genau wie man bei einer Körperverletzung auch nicht mit dem Argument davon kommt, es würde wieder heilen.

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farbwasser  15.03.2022, 20:36
@AlexausBue

Wofür soll er denn bestraft werden? Sachbeschädigung ist es ja schon mal nicht.

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