GoPro an Helm legal?
Hallo, ich habe vor, bald einen A1 Führerschein zu machen und mit 16 mein erstes Motorrad vom eigenen verdienten Geld zu kaufen. Dabei will ich meine GoPro an meinen Helm befestigen und sie beim Fahren dauerhaft einschalten, um im Falle eines Unfalls Videomaterial für Beweise habe. Meine Frage: ist sowas legal oder darf ich das nicht bzw nicht vor Gericht verwenden
4 Antworten
Strafen bis zu 25.000 Euro drohen, wenn man das Verkehrsgeschehen permanent filmt. Erlaubt ist Filmen für private Zwecke; beim Hochladen ins Internet riskiert man aber Probleme. Von Peter Filzwieser
https://www.kleinezeitung.at/wirtschaft/geld/4790491/OMBUDSMANN_Filmen-mit-der-Helmkamera-ist-verboten
MOTORRADFAHREN MIT ACTIONCAM LEGAL?
Bußgelder, Datenschutz, Rechtsprechung
Motorradfahrer, die mit laufender Actioncam unterwegs sind, stehen zunehmend im Visier der Datenschützer. Der Einsatz von Minikameras im Straßenverkehr ist rechtlich brisant. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
„Wir weisen darauf hin, dass ein anlassloses Überwachen des Verkehrsraums einen schwerwiegenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften darstellt, da ein schwerer Eingriff in das Recht der betroffenen Verkehrsteilnehmer auf informationelle Selbstbestimmung gegeben ist.“
https://www.motorradonline.de/ratgeber/motorradfahren-mit-actioncam-legal-bussgelder-datenschutz-rechtsprechung/
Ob das Videomaterial für Beweiszwecke zugelassen wird, entscheidet das Gericht von Einzelfall zu Einzelfall.
Servus,
das ist absolut legal.
Allerdings werden diese selten als Beweismittel vor Gericht zugelassen. Eine Reform soll aber in Zukunft kommen.
Bikergrüße!
Ist legal, und wird sogar als Beweismittel vor Gericht bevorzugt, also ja hole dir eine!
Zum Vergleich, überleg mal wie lange die Finanzämter sich gegen elektronische Fahrtenbücher gewehrt haben, bis die Dienstanweisung sie plötzlich zugelassen hat und von da an nichts anderes mehr gewünscht wurde
Ja sowas dauert immer, es müssen immer erst die Dinosaurier aussterben bis sich da was bewegt.
Aber der Fortschritt lässt sich nicht aufhalten.
Erst vor kurzem hat ein Richter ein Video als Beweis zugelasden ohne das es zu einen Unfall gekommen ist, der Verkehrssünder wurde wegen gefährlichen eingriff in den Straßenverkehr bestraft, seine Klage auf verlezung seines Persönlichkeits-rechtes durch das Video wurde abgewisen.
Es wird bald normal sein eine Kamera im Auto als Beweussicherung zu benützen, das ungefilterte verbreiten von Aufnahmen aber wird dann stärker bestraft werden.
Verpixeln kann auch nicht die lösung sein, wofür HD und 4K wenn man den großteil des Videos veroixeln muss.
Also als rechts hilfsmittel gut, für unterhaltungsvideos auf Your Tube eher unnütz.
Legal ja, aber als Beweismittel bislang nur im Einzelfall zugelassen (die Anerkennungen häufen sich aber derzeit) Da hinkt das Gesetz der Technik noch ein wenig hinterher... nur bevorzugt wird es derzeit noch nicht.