GLS Paket Ware ist kaputt - wo Versicherungsfall melden?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

1) kam das Paket äußerlich beschädigt beim Empfänger an? Wenn ja, muss der Empfänger dies beim Zusteller schriftlich dokumentiert haben - wenn nicht, dann gilt dies als reine Quittung und somit muss GLS NICHT haften.

2) wenn das Paket äußerlich unversehrt, aber der Inhalt beschädigt war, ist dies ein sogenannter "verdeckter Schaden" - dieser Schaden muss innerhalb einer Frist von 7 Tagen bei Paketdienst angezeigt werden. Um nachweisen zu können, dass der Schaden innerhalb der Frist gemeldet wurde, am besten einen Brief per Einschreiben schicken - eine sogenannte Haftbarhaltung - das kannst du mal googeln für ein Muster oder du schreibst einfach: Sehr geehrte Damen und Herren, am ... haben Sie bei .... ein Paket Sendungsnummer .... angeliefert. Beim Auspacken der Ware wurde festgestellt, dass der Inhalt auf dem Transportweg beschädigt wurde. Es handelt sich hier um einen verdeckten Schaden, welchen ich hiermit innerhalb der gesetzlichen Frist anmelde. Ich halte Sie für den entstandenen Schaden in Höhe von ..... haftbar. mfg ..... Schadenhöhe: Wert der Waren zuzüglich Frachtkosten - am besten gleich eine Schadenrechnung mitschicken - die kannst du auch selbst erstellen: Überschrift: Schadenrechnung, dann Ware mit Wert bennenen - du musst natürlich den Wert irgendwie belegen können.

Falls Rückfragen, einfach nochmals melden. Viel Glück!

Bloß nicht GLS !!! Nicht nur weil GLS sehr teuer ist, sondern GLS übernimmt auch keine Haftung für den Inhalt des Paketes falls dieser auf dem Transportweg beschädigt wird und beruft sich dabei auf

§ 438 Abs.1 HGB, der da lautet:

1) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger oder der Absender dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.

 Mit diesem Paragrafen wehrt GLS wohl jeden Transportschaden ab, denn es kann ja sein,

Zitat GLS: Das Gut ist beim Auspacken zu Boden gefallen. In meinem Fall betrug der Schaden nur 20 € und selbst bei diesem Betrag verliert GLS lieber einen Kunden, als für den Schaden aufzukommen.

Bezeichnender Weise nimmt GLS nicht am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Mein Fazit: GLS geht nicht zimperlich mit dem Transportgut um !!!

Die Meldung kannst du dir sparen. Die werden sich auf eine unzureichende Verpackung berufen...

http://www.gls-group.eu/276-I-PORTAL-WEB/content/GLS/DE03/DE/520008.htm

Dom1n1k 
Fragesteller
 14.12.2011, 23:40

Du glaubst nicht im Ernst das ich mich damit zufrieden gebe?!

Die Ware war gescheit verpackt und ein Übergabeprotokoll habe ich auch!