Gleicher Test in zwei Klassen - unterschiedliche Bearbeitungszeit: Kann ich die Wiederholung des Tests erwirken?

4 Antworten

Die Bearbeitungszeit von Tests obliegt dem Lehrer innerhalb seiner pädagogischen Freiheit (bspw. Paragraph 100 Abs. 2 SchulG MV). 

Ein Anrecht auf Wiederholung besteht dabei nicht. 

Auch rechtlich kannst du nicht gegen diese eine Note vorgehen, sondern nur gegen ein Zeugnis, wobei vor einer Klage (zumeist) immer ein Vorverfahren nach Paragraph 68 VwGO besteht (Widerspruch). Wobei ich diesen aus o. g. Gründen auch für wenig erfolgreich halte.

Kann ich die Wiederholung der Schulaufgabe erwirken?

Nein. Inhalt, Umfang und Bearbeitungszeit derartiger Leistungsfestellungen unterliegen ausschiesslich dem jeweiligen Fachlehrer.

Euer Lehrerr darf sich dbaie natürlich anderer Testvorlagen bedienen und weniger Bearbeitungszeit dafür festlegen wenn er der Auffassung wäre, das er in genau dieser Form eurer Leistungsstandsfestellung dient.

Der Mythos scheint unausrottbar, jede Klasse müsse genau gleich behandelt werden: Die Parallelklasse mag im Stoff zurückliegen, ihr das Thema anderwetig bereits behandelt oder zuletzt in einer Klassenarbeit gefragt worden sein, alles nicht vergleichbar.

Der vergleichbare Schnitt spricht genau dafür; das Einzelne unter ihren Möglichkeiten blieben, ist nun nicht dem Test, sondern mangelder Vorbereitung geschuldet: Man muss eben jederzeit alles abrufen können, nicht nur zum Tag der Aufgabe lernen. Meint: Wer das nicht parat hat, dem fällt in zusätzlichen 15 Minuten dazu auch nicht mehr ein :-O

G imager761

Eine begründete Beschwerde beim Rektor

in nächster Instanz beim Schulamt

Dann beim Ministerium

Du kannst auf Wiederholung vor Gericht klagen, aber das könnte dich dein Abiturzeugnis kosten, denn solange du die Schule verklagst kriegst du kein Zeugnis, und so eine klage dauert länger als dass du mit der schule fertig bist, also am besten wiederholst du das jahr

Coach77  27.05.2017, 09:17

Bevor man mit Schulamt oder Klagen argumentiert (was in diesem Fall völlig albern wäre), sollte man immer zuerst das Gespräch mit dem Lehrer suchen und im nächsten Schritt mit Schulleitung sprechen.

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imager761  27.05.2017, 09:31

Lachhaft. Weder pfuscht der Schuleiter dem Fachlehrer ins Handwerk noch wären die benannten Ministerien hier Ansprechpartner.

Man darf die Note vor dem Verwaltungsreicht anfechten lassen, was hier scheitern dürfte, da es sich nur bei Versetzungs-, Abgangs- oder Abschlussnoten um justitiable Verwaltungsakte handelt.

Und selbst in dem Fall nur eine von sieben anhängigen Klagen durchdringt, die ausnahmslos bei Formfehlern (Rechenfehler, unberücksichtigte Leistungen) Gehör finden, niemals beim sog. pädagogischen Bewertungsspielraum, etwas "voll mangehaft" zu nennen, was ein anderer Prüfling als "noch ausreichend" attestiert bekam, weil er bei gleicher Punktzahl weniger Fehler machte, den interessanteren Lösungsansatz bot oder sich sprachlich variabler oder korrekter ausdrücken konnte.

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ChipmunkXXL  27.05.2017, 14:08
@imager761

Obliegt es dem leher bei "klassenübergreifenden Prüfungen" er hat "identisch" geschrieben, andere Vorrausetzungen zu schaffen?          Wenn es der gleiche Test ist natürlich nicht, der gleiche test ist nicht identisch, wenn sie nicht exakt die aufgaben hatten wie die andere Klasse sehe ich da eher schwarz, wenn ja evtl mal ansprechen

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In der Grundschule könnte man sich darüber aufregen, aber auf einer weiterführenden Schulen ist das nur noch lächerlich. In dem Alter sollte man schon so weit sein, dass man unter Zeitdruck einwandfreie Arbeit abliefert. In der Arbeitswelt musst Du auch manche Dinge bis zu einer Deadline fertiggestellt haben, wenn nicht dann ist man für solche Berufe ungeeignet.

Tipp: Schneller arbeiten, dann kommt man auch mit der Hälfte der Zeit aus.