Gläubiger verstorben! Wie komme ich an mein Geld?

8 Antworten

Eine Nachlassforderung setzt ein Schuldverhältnis des Erblassers, entweder als Darlehen oder gegen Schuldschein oder durch deine direkte Überweisung für den Schuldner mit Verwendunsgzweck an das Finanzamt voraus.

Beides ist aber nicht beweslich, da könnten die Erben den Zahlungseingang auf das Konto des Verstorbenen als eine Zuwendung oder sogar Begleichung eines Anspruchs des Erblassers dir gegenüber darstellen und die Forderung erfolgreich ablehnen :-(

Ich sehe da allenfalls durch Zuwendung einer Summe, die einer zeitgleichen Finanzamt-Forderung entpricht, mglw. eine gewisse Einsicht der Erben und Begleichung, aber keinen einklagbaren Forderungsanspruch.

G imager761

Ich glaube ohne Vertrag ist da nichts zu machen.. Vlt. musst du dir einen Anwalt nehmen. (Sorry das ich frage aber.. hat er Selbstmord gemacht? )

Schriftlich muss immer sein! Egal wie gut man sich kennt, einfach Absicherung. Der Verwendungszweck ist komisch. Wenn dein Kollege schon vor einem Monat gestorben ist warum machst du das erst jetzt? Wissen die Verwandten von der Überweißung zu deinen Kollegen? Wende dich am besten mit den Überweißungsbeleg an die und lass dir deine 1000 € auszahlen. Wegen der suspekten Dokumentierung würd ich diesen Schritt bevorzugen.

Da lässt sich schwer was machen, denn es könnte sich ja ebensogut um eine Schenkung deinerseits handeln. Hättest du als Verwendungszweck "Darlehen" oder ähnliches vermerkt, so stünden deine Chancen gut, dein Geld zurückzubekommen. Da dies nicht der Fall ist, sehe ich schwarz.

Das tut mir leid .da sind sie als gutgläubiger Mensch schön in die Falle getappt,mit dem Überweisungsbeleg allein lässt es sich halt nicht belegen.Ich kann nur jeden raten leiht keinen Freund Geld ,und wenn schon dann nur mit was schriftlichen.